wie bei allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen auf die Details an:
-Kinder haben komplette Schutzausrüstung ( richtig sitzender Helm, Knie- Handgelenks-, Ellenbogenschützer)?
-Motorische Fähigkeiten und sportliches, technisches Können den Anforderungen der Strecke angepasst (bes. Bremsvermögen) ?
-Gefahren für alle Beteiligten minimiert (Schüler, Passanten, Begleiter, Straßenverkehr)?
Und, wie immer, sollte der Schulleiter die außerunterrichtliche Veranstaltung genehmigen. Zumindest muss er von dem Vorhaben informiert sein.
Vom Lehrauftrag als Sportlehrer kann das aber nicht abhängen, es zählt alleine die persönliche, fachliche Qualifikation.