1.Kann mir vielleicht jemand Auskunft darüber geben, ob
ich als Referendarin in Bayern beihilfeberechtigt
bin. Und wenn ja, wo ich den Antrag dafür herbekomme.
(Ich muss nämlich zu meiner Schande gestehen, dass
ich das Informationsblatt nicht verstehe. Ständig ist
dort das Wort nicht unterstrichen. )
und
2. wo ich die Quittung vom Gesundheitsamt hinschicken
muss, um meine 60 Euro wiederzubekommen.
Danke und tausend im Voraus
die völlig frag- und orientierungslose nikaya