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Forum: "Abbruch Ref - Wiedereinstieg"

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Abbruch Ref - Wiedereinstiegneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: corik Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2007 15:25:45

Hallo,

ich habe mein Referendariat (Grundschule) wegen verschiedener Probleme abgebrochen, d.h. ich habe selbst gekündigt.
Jetzt würde mich mal interessieren, ob ich irgendwann wieder einsteigen kann. Ich habe auch gehört, dass das 1. Staatsexamen nur 5 Jahre gilt, weiß da jemand was darüber?
Und hat jemand eine Idee, was ich mit einem 1. Staatsexamen anfangen kann?

Würde mich über Tipps freuen.
Liebe Grüße
coriK


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2007 15:49:40

ich kann mir vorstellen, dass das von Bundesland zu Bundesland verscheiden ist. Das zuständige Studienseminar müsste das allerdings genau wissen!


Ich denke auchneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jocelym Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2007 16:16:37

dass du bei einem Seminar anrufen solltest. Oder beim Landeslehrerprüfungsamt. Die müssten auch Bescheid wissen.


Ich kann mir kaum vorstellen,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonius Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.09.2007 21:08:42

dass das erste Staatsexamen nur 5 Jahre gelten soll. Glaub ich nicht! Frag dazu das Prüfungamt an Deiner Uni! Ich halte das für ein Gerücht.

Wiederaufnahme Referendariat:
In NRW kommt es auf die Gründe an, wegen der man das Ref. unterbrochen hat.
Die Gründe, die anerkannt werden, damit man sich die Option freihalten kann, später weiterzumachen, ändern sich (in NRW) gelegentlich. So hieß es bis letztes Jahr: Promotion wäre ein wichtiger Grund. Paar Monate später galt das nicht mehr.
Wenn Du aber beweisen kannst, dass Du beispieslweise Kinder erziehen musstest oder einen Pflegefall in der Familie hast, kannst Du wieder einsteigen.
Aber soweit ich weiß, hängt es davon ab, was Du damals als Grund angegeben hast. Wenn dies damals auch für die Bezirksregierung schwerwiegende Gründe waren, kannst Du wieder anfangen, musst aber nachweisen, was Du in der Zwischenzeit getan hast.
Am besten erkundigst Du Dich hier bei einer Lehrergewerkschaft und bereitest Deinen Antrag unter sach- und rechtskundiger Beratung vor, damit auch alles glatt geht.

Leo wünscht Dir alles Gute


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: corik Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2007 17:08:54

Ich danke allen, die mir mit ihren Antworten geholfen haben.
Ich hab mich bereits erkundigt und es gibt in verschiedenen Bundesländern die Option, dass man eine kleine Zusatz"prüfung" machen muss, wenn man wieder ins Ref möchte.

Danke


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