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Forum: "Seminarort und Schultyp wechseln?"
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| Den Schultyp in NRW zu ändern ist nahezu unmöglich! | | von: elsaw
erstellt: 03.10.2007 13:56:55 |
Gerade haben wir den Fall in der Bekanntschaft gehabt, ein Referendar, der das Referendariat mit Zuweisung Gymnasium nach zwei Monaten abgebrochen hat, weil man ihn nicht für eine Uni-Tätigkeit mit anschließender Diss beurlauben wollte, hat nach Diss-Abschluss das Referendariat wieder aufgenommen, die zwei Monate wurden ihm anerkannt, allerdings wurde er der Gesamtschule zugewiesen und trotz Widerspruch (hat das Fach Französisch, kann es aber trotz Sek II Fakultas in der Oberstufe nicht unterrichten, weil es keine Französisch-Kurse dort gibt) muss er jetzt an dieser Gesamtschule bleiben. Den Oberstufenunterricht leistet er zeitweise an einem Gymnasium ab, um die Ausbildungsbedingungen zu erfüllen. Der RP, hier in NRW für solche Sachen zuständig, hat seine Erstentscheidung selbst dann nicht korrigiert, als er von der Landesregierung darum gebeten worden ist. Hier wiehert der Amtsschimmel sehr laut. Ich frage mich, wofür diese Beamten überhaupt bezahlt werden, können sie eigentlich morgens noch unbelastet in den Spiegel schauen? Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun, das ist für mich Willkür und Selbstherrlichkeit!
LG ElsaW |
| So einfach ist das nicht! | | von: leonius
erstellt: 03.10.2007 17:38:44 |
Schulform und Seminar werden Dir halt vorgeschrieben und fertig.
Ein Wechsel vor Beginn des Referendariates ist nur unter Schwierigkeiten möglich. Vielleicht hast Du Glück und jemand, der einem Gymnasium zugeteilt wurde und Deine Fächerkombination hat, springt vor Ref.beginn ab.
Du kannst Dich in anderem Bundesland bewerben, allerdings hast Du ja mit der Benachrichtigung, wohin Du zugeteilt wurdest, sicher auch eine Frist genannt bekommen, innerhalb der Du zusagen oder absagen musst.
Ich wollte nach einem halben Jahr Seminar wechseln, ein Schulleiter wollte mich als Seiteneinsteiger einstellen.
Die BR hat das damals abgelehnt, obgleich es schon in dieser Anfangszeit gar kräftig knallte. Die Begründung war: man ja nicht einfach an dem einen Tag in dem einen Seminar die Ausbildung kündigen dürfe, um die Ausbildung am nächsten Tag am anderen Seminar "wiederaufzunehmen".
Der Amtsschimmel ...
Kannst Du evtl. Deinen Erstwohnsitz woanders angeben? Und damit eine andere Zuweisung erwirken?
Hast Du evtl. triftige Gründe, die Du angeben könntest, die es Dir unmöglich machen, an dieses Seminar zu gehen?
WARNUNG: Das Referendariat unterbrechen mit der Begründung, man wolle zunächst doch noch promovieren, geht nicht mehr.
Die Promotion gehört nicht mehr zu den triftigen Gründen, die eine Unterbrechung des Refs. erlauben.
Wenn Du das machst, kommst Du anschließend nicht mehr ins Ref zurück. Seit letztem Jahr.
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