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Forum: "Rückgabe der Vorgriffsstunden in NW"

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Rückgabe der Vorgriffsstunden in NWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lalima Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 07.10.2007 18:22:07

Hallo ,
vor einiger Zeit hat mir das MSW von NW mitgeteilt, dass
sie beabsichtigen die Vorgriffsstunden ( 66 Monate) zurückzugeben. javascript:copyit('lachen');
lachen


Ich fände es gut, wenn mir die Stunden bezahlt, statt zurückgegeben würden, denn es dauert ja immerhin eine geraume Zeit, bis alle Stunden zurück sind. Und wer weiß, was denen noch alles im MSW einfällt, um die Stunden doch einzubehalten ?

Wie entscheidet ihr euch? Welches Modell der Rückgabe ist für euch akzeptabel ?


Liebe Grüße

Lalima



Ich weiß nur,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2007 06:18:29

wie es in Bayern gehandhabt wird. Da heißt es Arbeitszeitkonto und wird auch über eine verminderte Stundenzahl zurückgezahlt. Wer während der Stillhaltephase oder der Rückzahlungsphase vorzeitig aus dem Dienst ausscheidet, bekommt nach den Überstundenregelungen Geld.
rfalio


Und ich weiß, ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2007 10:20:01

... dass in RLP die (vollständig) angesparten Stunden, die laut Kumi-Ansage erst mal "ruhen" sollten, urplötzlich gleich zurückgegeben werden. Das heißt, dass ich ganz schnell (in letzter Minute) meinen Teilzeitantrag ändern und aufstocken musste, da ich sonst weniger Stunden als beabsichtigt gehalten hätte. Nun bekomme ich mehr Geld, für das ich natürlich vorgearbeitet habe, mit dem ich aber noch nicht gerechnet hatte - auch nicht schlecht!


Ohne besonderen Antragneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 08.10.2007 12:34:36

wird in RLP aber doch nur eine Wochenstunde pro Schuljahr zurückgegeben. Man kann die Stunden auch blocken, d. h. einen Antrag stellen, dass mehrere Stunden gemeinsam in einem Schuljahr abgegolten werden. Dies ist aber nur möglich, wenn die Schulleitung zustimmt. (z. B. 3 Jahre ansparen im 4. Jahr 4 Stunden weniger / ist umgekehrt nicht möglich) Wir wussten an unserer Schule auch ziemlich zeitig darüber Bescheid.


Am besten garnichts machen!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nickibert Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.10.2007 17:37:16

Die Vorgriffsstunden in NRW werden zurückerstattet. Das Ministerium bietet jetzt an, dass man in einem engen Rahmen selbst entscheiden kann, wann die V. zurück gegeben werden. Das ist in der Regel ungünstig, weil man ausschließlich eine spätere Rückgabe bewirken kann. Wenn man gar nichts macht, bekommt man die V. zum frühest möglichen Zeitpunkt zurück. Barauszahlung ist leider unmöglich.
LG von nickibert


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