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Forum: "Gibts bei der privaten KV bzw Beihilfe eine Frist?"

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Gibts bei der privaten KV bzw Beihilfe eine Frist?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: insidemaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2007 12:20:48

Hallo!

Da ich nach dem Ref für 2 Jahre eine Angestelltenstelle erhalten habe, bin ich nun auch wieder gesetzlich versichert.
Die Rechnung eines Arztes, den ich aber noch im Zeitraum meiner privaten KV besucht habe fehlt mir noch um eine "Abschlussabrechnung" bei der Versicherung und der Beihilfe einzureichen.

Nun meine Fragen:
1. Muss ich eine Frist beachten? Nicht dass ich dann auf den Rechnungen sitzen bleibe??

2. Die Rechnungen, welche an die Beihilfestelle gehen, sollte ich wohl wieder an meine "alte" zuständige Beihilfestelle (also die während des Ref) schicken oder?
Die waren ja für diesen Zeitraum für mich zuständig.

Viele Grüße und DANKESCHÖN schonmal.

(Falls es jemand weiß, wäre ich auch sehr für die Info dankbar, ob man als Angestellter auch eine Art "Weihnachtsgeld" erhält? Habe ich nicht zumindest Anspruch aus dem Anteil des Refs?


Ja,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: axp0 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2007 14:40:42 geändert: 19.11.2007 14:41:23

es gibt Fristen. Sowohl beim LBV als auch bei den privaten Krankenkassen.
Ich hatte vor einigen Jahren einmal das Problem, dass eine Arztrechnung, die älter als 2 Jahre war, nicht mehr erstattet wurde.
Am besten, Du rufst mal bei Deiner Kasse an (und natürlich beim LBV, das im ref für Dich zuständig war), wie das heute genau ist.
Grüßle axp0


bei der Beihilfestelleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: agct Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2007 17:17:27

galt zumindest vor ein paar Jahren, dass die Rechnungen nicht verjährt sein durften. Ich habe nämlich einmal für einige Belege kein Geld mehr bekommen, weil sie älter als ein Jahr waren.
Grüße, agct


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