transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 20 Mitglieder online 23.11.2024 08:01:35
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Benotung rückgängig machen?"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

 Seite: 1 von 5 >    >>
Gehe zu Seite:
Benotung rückgängig machen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silvana13 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2008 13:38:22

Hallo zusammen!
Wie ist das, darf man nach Rückgabe einer Arbeit (z.B 3-) im nachhinein die Zensur verschlechtern (z.B. auf 4+), weil der Schüler einen selber auf einen Punkt hinweist, den man falsch bewertet hat?
Die Mutter hatte die Arbeit bereits gesehen und unterschrieben.
Ist das erlaubt? Ich finde nichts in den Gesetzestexten. Danke für eure Hilfe!


ändern?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rolf_robischon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2008 13:52:04

du musst es nicht ändern.
du darfst dich irren und die note so stehen lassen.
wenn die mutter schon unterschrieben hat, könnte sie sich wehren.
vielleicht gibt es ja irgendwann nochmal eine arbeit.


Nicht ändernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2008 13:57:10 geändert: 26.02.2008 15:02:14

Dieser Schüler ist freiwillig zu dir gekommen und hat dir den Fehler benannt. Das hätte er bestimmt nicht getan, wenn er hätte fürchten müssen, dass die Note schlechter wird. Du hast dich geirrt, so what?? Das passiert uns allen. Auf jeden Fall kannst du sicher sein, dass dieser Schüler - und die anderen, wenn sie es denn mitbekommen haben, weiterhin zu dir kommen.
Wenn du allerdings durch Ändern eines zu Unrecht angestrichenen Fehlers die Note zum Besseren ändern kannst, musst du es tun, der Fairness halber.

Mir ist es aber schon passiert, dass ich während des Austeilens der Arbeiten beim flüchtigen Blick einen übersehenen Fehler selber entdeckt habe. Da hab ich dann den Fehler noch schnell angestrichen, notfalls auch die Note geändert.

Obs dafür nen Paragraphen gibt weiß ich nicht - ich handele da nach meinem Bauchgefühl


mache ich nieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2008 13:59:42

Das ist mir auch schon passiert - wem nicht? Ich ändere Noten grundsätzlich nur zum Guten, nie zum Schlechten. Wenn ich das täte, würden die SchülerInnen nie sagen, dass ich etwas übersehen habe. Und daran liegt mir schon, weil ich dann auch weiss, dass ich aufmerksamer korrigieren muss. Außerdem freuen sich die kids so richtig, wenn so etwas gerade bei ihrer Arbeit passiert.
Rechtlich gibt es meines Wissens keine Vorgaben.
Christeli


keinesfalls ändernneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: saxon Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2008 14:02:03

würde ich empfehlen.

Dass Du einen Fehler übersehen oder einen Punkt zuviel angerechnet hast, kann vorkommen. Lehrer(innen) sind halt auch nur Menschen.

Nachdem der Schüler so offen war, Dich explizit auf das Versehen hinzuweisen, fände ich es menschlich nicht so toll, ihn indirekt dafür zu bestrafen, indem Du die Note zu seinen Ungunsten korrigierst.

Zudem hat seine Mutter bereist unterschrieben und könnte sich meiner Meinung nach zu Recht dagegen wehren, dass eine Note nachträglich zu Lasten ihres Sohns abgeändert wird.

Ich finde zu zeigen, dass man als Lehrerin zu seinem Versäumnis steht und dass die Ehrlichkeit eines Schülers nicht bestraft wird, ist pädagogisch und auch menschlich wichtiger als die Korrektur einer nicht ganz zutreffenden Note

Lg saxon


Note doch ändern?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2008 14:53:57

Ich bin grad erst mit dem Ref fertig und kann mich noch gut an
eine Fachsitzung erinnern, in der genau dieses Problem diskutiert
wurde.
FAZIT damals: Im Gesetz steht zwar nicht, dass ein übersehener
Fehler nachträglich gewertet werden soll (das Gesetz geht wohl
davon aus, dass wir Lehrer nie Fehler machen ), doch im
Sinne der Gleichbehandlung aller müsse man die Note ändern, da
für die gleiche Fehlerzahl auch die gleiche Note erteilt werden
muss.
Allerdings waren wir Refis damals einstimmig der Meinung, dass es
pädagogisch nicht sinnvoll ist, die Note zum Schlechteren zu
verändern.
Gruß tandil


@tandilneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2008 15:06:45

Das wäre ja, als würde man mit seinem PKW aus dem Halteverbot (in dem man 3 Std. geparkt hat) rausfahren und an der Eck noch schnell der freundlichen Politesse, die noch nix bemerkt hat, 20 € fürs Knöllchen in die Hand drücken....
Also ich schließe mich zu 100% den Vorrednern an und halte es auch so: Korrekturen gibt es nur nach oben, ansonsten gilt "Glück gehabt".


@tandilneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: doris1 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2008 16:18:40

im Sinne der Gleichberechtigung aller Schüler... so
steht es in der Schulordnung...! Du hast Recht. Dieser Irrtum, das man nur zum Besseren abändern darf, hält sich schon sehr lange....!
Hat der Lehrer einen Fehler übersehen und die Note ändert sich dadurch - egal ob zum Besseren oder zum Schlechtern- muss die Note auf der Arbeit geändert werden. Die ist die rechtliche Regelung und würde nur so einer Überprüfung stand halten.
Pädagogisch gesehen bestrafe ich damit aber die Ehrlichkeit eines Schülers. Daher würde ich dem Schüler versichern, dass diese Ehrlichkeit ihn nicht benachteiligen wird. Die Art und Weise, wie diese Note zustande kam, vermerke ich mir besonders .....! Jeder Lehrer hat nämlich das Recht, eine pädagogische Note zu bilden.
Auch wir hatten vor kurzem einen solchen Fall.


@janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: tandil Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2008 16:50:45

Der Vergleich gefällt mir
Wie gesagt, ich mach's auch nicht (also keins von beiden: weder
beim Falschparken noch bei den Punkten )


Wo in der Schulordnung?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silvana13 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.02.2008 18:01:40

Ist das tatsächlich ein Irrtum, dass die Lehrer Noten nicht nach unten korrigieren dürfen? Mir ist die pädagogische Seite natürlich klar und ich freue mich, dass ihr so zahlreich antwortet und eigentlich meiner Meinung seid. Unseren Fall jetzt hier ausführlich darzustellen, wäre etwas lang. Ich wollte nur sicher gehen, dass es eigentlich erlaubt ist, Noten auch nach unten zu korrigieren. Ich finde zumindest im Internet gerade nichts in der Schulordnung darüber.
Danke!


 Seite: 1 von 5 >    >>
Gehe zu Seite:
Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs