In einer 10. Klasse Gymnasium NRW liegt mir ein Gutachten vor, dass ein Schüler LRS hat.
Frage: Darf ich die Klassenarbeit nur nach Gehalt benoten - jedoch die Rechtschreibfehler nicht werten, sondern nur anstreichen?
Ich habe gehört, dass irgendwann die Fehler sehr wohl in die Bewertung einfließen sollen.
Wo finde ich verbindliche Infos?