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Forum: "Frage zu G8 in NRW"

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Frage zu G8 in NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2008 16:35:05

Im G8 hat man je nach 12 Jahren das Abitur. Aber wann hat man dann die mittlere Reife? Wie herkömmlich nach Klasse 10 oder dann nach Klasse 9?
Schüler, die von der (herkömmlichen) Realschule kommen, müssen nämlich die Klasse 10 am G8 nochmal machen.
(Die Frage stellte mir meine Schwägerin aus NRW, da sie an ihrer Schule keinen traf, der eine Antwort wusste.)


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von: magistrix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2008 16:50:45

Hallo Silberfleck, bin zwar in Niedersachsen und nicht in NRW, wird aber so ähnlich sein.
Da die Verkürzung der Schulzeit über eine Erhöhung der Stundenzahl erfolgt, das 13. Jahr quasi vorher auf die Jahre der Unter- und Mittelstufe aufgeteilt wird, haben Realschüler nach 10 Jahren nicht die erforderliche Stundenanzahl, um nach 12 Jahren zum Abitur zugelaseen zu werden. Außerdem wird in Zukunft der Jahrgang 10 die Einführungsstufe für die Oberstufe sein. Was das für den Realschulabschluss für Gymnasiasten bedeutet, weiß ich auch nicht 100prozentig, unser Jahrgang 9 ist ja bei uns der erste G8 Jahrgang, habe aber noch nichts davon gehört, dass der Realschulabschluss von ihnen schon nach 9 erreicht wäre (fehlt wahrscheinlich ne Stunde oder so :( ).
Gruß magistrix


Wenn ich richtig informiert binneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dojope Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.03.2008 21:51:46

dann kriegt man den mittleren Schulabschluss nach wie vor auch am Gymnasium nach der 10. Klasse, obwohl man sich dann schon in der Einführungsphase der Oberstufe befindet.
Es stimmt, dass ein Schüler der Realschule, wenn er nach Klasse 10 in die Oberstufe wechselt, am Gymn. dann wieder in die Klasse 10 kommt, weil das ja die Einführungsphase der Oberstufe ist. Wenn er besonders gut ist und die Fremdsprachenbedingungen erfüllt, kann er per Konferenzbeschluss auch gleich in die 11 springen, er verpasst natürlich die Inhalte der 10.
Was allerdings mit dem Schulabschluss geschieht, wenn ein Schüler von der Realschule in die 10 eines Gymnasiums wechselt und dann nach der 10 die Bedingungen für den mittleren Schulabschluss plötzlich nicht mehr erfüllt, weiß ich nicht. Ich denke aber, das wird sehr selten vorkommen, niemand möchte einem Schüler gerne seine mittlere Reife im Nachhinein wieder absprechen.


Übergang RS zum Gym in NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2008 18:01:12

Also angedacht ist folgendes:

Der Realschüler erhält seinen Mittleren Schulabschluss (MSA) entweder als FORQ oder als FORQ+ nach Klasse 10.

FORQ ist der Fachoberschulabschluss mit Qualifizierungsvermerk, der zum Besuch der GOSt (Oberstufe) berechtigt. Er maqcht dann mit dem 10ten Jahrgang des aufnehmenden Gymnasiums die Einführung in die Oberstufe und evtl. Ergänzungsunterricht (Angleichung), da diese den MSA schon nach der 9 erhalten haben. Er ist also gezwungen insgesamt 13 Jahre bis zum Abi zu machen. Dasselbe gilt auch für Hauptschüler, die ihren MSA in einer Typ-B-Klasse gemacht haben.

Besonderheit: Realschüler mit einem FORQ+ können genauso wie grundständige Gymnasiasten nach 12 Jahren machen, ihnen bleibt die "Wiederholung" der Klasse 10 erspart.

Realschüler und Hauptschüler, die an die GOSt einer Gesamtschule wechseln, machen ihr Abi ganz regulür wie die Gesamtschüler nach 13 Jahren.

So ist es in NRW geplant.


Laut aussage meiner Schwägerinneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2008 19:03:21

mussten aber die RS Schüler die 10 wiederholen. Da war nicht von Ausnahmen die Rede. Heisst wohl die geplanten abschlüsse gibt es noch nicht, also wird mal wieder munter mit schülern experimentiert.

Desweiteren stellt sich auch folgende Frage: Üblicherweise war die Schulpflicht nach der mittleren Reife ja erfüllt, sprich wenn man keine Lehrstelle bekommt, durfte man auch zu Hause bleiben. Jetzt haben aber Schüler nach Klasse 9 ihre mittlere Reife und deswegen ja weder eine Lehrstelle, aber vielleicht doch noch Schulpflicht? Und welche Schule "fängt"diese Schüler dann auf?


Berufsschule?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: agct Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2008 21:51:29

Ist es nicht jetzt schon so, dass eher praxisorientierte schulmüde Schüler nach 9 Schuljahren die Schule verlassen dürfen, um im Rahmen ihrer Ausbildungsstelle innerhalb der Berufsschule die 10 Pflichtjahre zu erfüllen???
Dann wäre das vielleicht bald die Regel.
Aber genau weiß ich es leider auch nicht.
Grüße, agct


In SHneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.03.2008 21:58:47

beginnt im kommenden Schuljahr G 8 - seufz.
Mit dem mittleren Bildungsabschluss ist es so, dass die Realschule ihn nach der 10. Klasse vergibt. Wenn dann SchülerInnen auf das Gymasium wechseln, wiederholen sie die 10 Klasse nicht. Die Gymnasiasten haben den Stoff 5 - 10 (Realschule) bereits nach 5 Jahren nach Klasse 9 beendet. Die Oberstufe beginnt dann mit der 10. Klasse, und in die treten dann die Realschüler ein. Sie haben einfach nur ein Jahr länger gehabt, um den Stoff zu schaffen.


Verwirrspiel?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2008 11:16:27

Bislang war es schon schwierig die Unterschiede in den Bundesländer zu erfassen. Langsam erscheint es mir unmöglich!
Meines Wissens nach muss man in NRW 10 Pflichtschuljahre erfüllen, bevor man den HS-Abschluss hat oder?


Schulabschlussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2008 13:37:53

Also zu nächst einmal besteht die Schulpflicht bis zum 16. Lebensjahr. Maximal darf ein Schüler zweimal wiederholen (in Ausnahmen auch dreimal).

Somit ist der erreichbare Schulabschluss in der Regelschule der Mittlere Schulabschluss (MSA) nach Klasse 10. Diesen MSA gibt es in NRW entweder als Fachoberschulabschluss (FOR) oder als Hauptschulabschluss HA10.
Wegen evtl. Überalterung der Schüler und dem Ende der Schulpflicht gibt es aber immer noch den HA9 (Projekt "Beruf und Schule").

Details bitte in der APO-SI (NRW) nachlesen.

Gruß missmarpel93


Habe nochmal nachgelesenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dojope Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.03.2008 20:03:45

Aus der APO SI (gekürzt):

Eine Schülerin oder ein Schüler der Realschule oder des Gymnasiums erwirbt am Ende der Klasse 9 mit der Versetzung einen dem Hauptschulabschluss
gleichwertigen Abschluss.

Den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) erwirbt
1. ein Schüler der Hauptschule am Ende der Klasse 10 Typ B nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10,
2. ein Schüler der Realschule nach dem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10,
3. ein Schüler des Gymnasiums bis einschließlich im Schuljahr 2009/2010 am Ende der Klasse 10 nach dem Verfahren gemäß § 28 Abs. 1, danach nach Maßgabe der Verordnung über den Bildungsgang
und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt).

Heißt im Klartext: Den mittleren Schulabschluss gibts nach Klasse 10, nach Klasse 9 gibts auch am Gymnaisum nur den Hauptschulabschluss. Wenn ein Realschüler nach der 10 ans Gymnasium wechselt und seine Noten nicht so gut sind, dass man ihm das Überspringen der Eingangsphase erlaubt, dann "wiederholt" er zwar nominell die Jahrgangsstufe 10, aber inhaltlich hat macht er keine richtige Wiederholung, da die Gymnasiasten ja im Unterrichtsstoff schon am Ende der 9 in etwa so weit sein sollten wie die Realschüler am Ende der 10. Wenn der Realschüler nach der 10 in der 10 des Gymnasiums anfängt, sollte er genauso weit sein wie die Schüler vom Gymnasium.


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