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Forum: "Auskunftspflicht gegenüber Eltern volljähriger Schüler??"

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Auskunftspflicht gegenüber Eltern volljähriger Schüler??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.04.2008 21:22:14

Hallo liebe Gymnasialkollegen und Schulrechtsexperten,
ich habe ein Problem als Mutter einer 18jährigen, die
nächste Woche ins Abitur steigt:
Die Englischlehrerin hat ihr eine Filmrezension (Hausarbeit) mit den Worten auf den Tisch geknallt: "Das hast du nicht geschrieben, das bewerte ich nicht." Nach dem Protest unserer Tochter, es wäre sehr wohl ihre Arbeit, in der sie (wie alle anderen auch und ebenso in anderen Hausaufgaben) wohl Informationen und Strukturen aus dem Internet eingearbeitet hat, die sie aber trotzdem allein verfasst hat, beendete die Kollegin die Diskussion mit den Worten: "Das glaube ich dir nicht!"
Mein Mann hat heute nachmittag bei der Lehrerin angerufen und um eine Erklärung für dieses Vorgehen gebeten. Ihre Entgegnung: "Ich bin Ihnen gegenüber keine Rechenschaft schuldig; Ihre Tochter ist volljährig."
Meine Fragen dazu:
- haben Eltern volljähriger Schüler nicht mehr das Recht auf Auskunft und Erläuterung von (Nicht-)Bewertungen?
- können Lehrer mit der obigen Begründung sich weigern, Arbeiten nicht zu bewerten oder abzuwerten?
- Müssen sie ihren Verdacht nicht konkret belegen?
Wir wohnen übrigens in Niedersachsen, falls das Schulrecht auch hier differiert...
Für eure Antworten wäre ich wegen Wiederherstellung des Familienfriedens extrem dankbar!!
angel


Unglaublich 8-Oneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: caldeirao Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.04.2008 21:40:19

Ich würde Kontakt zur Schulleitung aufnehmen und den Fall schildern.

Ob man nun rechenschaftspflichtig ist oder nicht, gehört es doch zum guten Ton, dass man sich als LoL mit interessierten Eltern auseinander setzt. Eure Tochter hat ja prinzipiell nichts dagegen, wenn ihr mit der Lehrerin sprecht.

Deine Tochter könnte ja theoretisch einen Anwalt schicken, der das für sie regeln kann. Dann wäre die Lehrerin zumindest vor Gericht aussagepflichtig. Ich will nicht, dass ihr zu Gericht geht, ich will damit nur sagen, was es für ein Quatsch ist.

Man muss mit volljährigen SuS insofern vorsichtig sein, Eltern zu persönlichen Sachen (dazu gehört auch Lerneinstellung und Leistung) zu informieren, dass man dann nicht mit dem Datenschutz in Konflikte kommt. Aber vielleicht gooelt Ihr mal unter Niedersachsen, schulrecht, Volljährig. Vielleicht findet ihr dann dort etwas.

Aber ich würde wahrscheinlich auch noch mal googeln, ob eure Tochter nicht wirklich einige Sachen aus dem Netz hat. Aber das ist vielleicht auch mein Kontrollzwang, in solchen Sachen ganz sicher zu gehen.

Viel Glück


Ich denke,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2008 08:25:29

dass es zunächst rein rechtlich so ist, dass die Lehrerin auskunftspflichtig ist, wenn die volljährige Schülerin das will. Und da die Eltern über den Vorfall informiert warten, würde ich an ihrer Stelle auch davon ausgehen, das es der ausgesprochene Wille der Schülerin ist. (Hat die Lehrerin vielleciht mit andren Eltern volljähriger Schüler schon schlechte Erfahrungen gemacht?)

Ich würde also als Eltern über meine Tochter einen Termin bei der betreffenden Lehrerin vereinbaren zur Klärung des Sachverhaltes.


....neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2008 08:51:23

Ich würde ein gemeinsames Gespräch mit Lehrerin, Tochter und Eltern anstreben. Damit ist die Einwilligung der Tochter offensichtlich.
Ich denke, wenn sie Texte aus dem Internet gezogen hat, muss es die Lehrerin belegen. Wenn dem so ist..... dürfte es ja kein Problem sein.


Quellen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kla1234 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2008 11:24:38

Wie ist die grundsätzliche Stimmung zwischen deiner Tochter und der Lehrerin? Ärger in der Abiturszeit ist ja nicht gerade anstrengungsbereitschaftsförderlich...Hattest du bisher schon Kontakt und kennst die Lehrerin?
Kann man einen Kollegen hinzuziehen, Fachbereichsleiter?

Es ist also wohl so, dass die Hausaufgabe "zu gut" geschrieben ist, auffallend in der Sprache.
Es ist doch normal, dass man halbe Sätze übernimmt, Fachausdrücke und übliche Redewendungen aus einem Fachgebiet.

Vielleicht hat sie allerdings einfach einen gelungenen Text aus dem Internet gekürzt und zu wenig persönlich umformuliert. Sie war dabei offensichtlich nicht "geschickt" genug. Natürlich hat sie mehr oder weniger recht damit, dass das "alle" so machen. Da sind die Grenzen des Erlaubten fließend. Hast du es gelesen?
Lass dir die Quellen zeigen und besprich dich superehrlich und vertrauensvoll mit deiner Tochter. Man muss doch die verwendeten Quellen sowieso immer ganz genau angeben.....

kla


Rechtliche Grundlagenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2008 14:42:19 geändert: 03.04.2008 14:44:46

Hi,

nur kurz zu den rechtlichen Grundlagen:

Eltern volljähriger Schüler dürfen/müssen bei akuten Problemen auch ohne Zustimmung des Schülers informiert werden.

http://www.4teachers.de/url/2665
http://www.4teachers.de/url/2666

Ansonsten: Die Kollegin ist in der Beweispflicht, dass sie die Arbeit - auch in Auszügen - im Internet oder in Büchern gefunden hat. Aus diesem Grund sollte man die Quellen anfordern und ggf. gegen die Bewertung Einspruch einlegen (schriftlich bei der Schulleitung).
Im Vorfeld würde ich aber die Arbeit auch mal nachgoogeln, damit man keine böse Überraschung erlebt.




...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: yajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2008 17:10:48

Hallo
ich verstehe gerade nicht warum die Kollegen es nicht so schlimm finden, dass Texte nicht eigenständig erarbeitet werden.
Ich reagiere auch sehr ungehalten, wenn ich Arbeiten lese die ganz oder teilweise aus dem Internet kopiert sind. Die Aufgabenstellung heisst ja in der Regel nicht den Eintrag von Wikipedie zu kürzen oder ihn sinnvoll mit einer anderen Quelle zu mischen!!!
Alles was aus anderen Quellen übernommen wird muss als Zitat oder eben als Vergleich als solches gekennzeichnet werden, ansonsten handelt es sich um ein Plagiat, also eine Urheberrechtsverletzung, die ggf auch strafbar ist! In der Uni kann man dafür exmatrikuliert werden, egal ob die anderen es auch so machen oder es bisher nicht aufgefallen ist!

Die Kollegin verhält sich sicherlich ein wenig zu konfrontativ, schließlich hat ja die Schülerin, die Eltern informiert und nicht sie. Prüft vor einem weitern Gespräch nach, wie viel der Aufgabe selbst verfasst ist - und damit meine ich nicht Sätze umformuliert.




@yajoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: kla1234 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2008 19:34:33

Sorry für die sehr schülernahe, verständnisvolle Sicht. Da da eine Mutter schreibt wollte ich die Vertrauensbasis und das Verständnis für die Tochter damit stärken.

kla


..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: yajo Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.04.2008 20:11:39

Schon klar, aber angel19 ist ja nicht nur Mutter sondern auch Kollegin.

Ich will auch hier keinesfalls das Verhalten der Lehrerin von angels Tochter entschuldigen, ich finde dies auch recht seltsam. Aber vielleicht hat sie wirklich schon mal schlechte Erfahrungen gemacht.


Rückmeldung für alle, die's interessiertneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: angel19 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2008 19:56:51

Hallo,
schön, dass sich so viele Kollegen/Mütter/Väter für "unser" Problem interessieren und ihre Gedanken dafür mitteilen!
Tatsächlich war ich ziemlich in der Zwickmühle zwischen meinen beiden Rollen als Lehrerin und, in diesem Fall, als Mutter. Als Kollegin bin ich zwar bei Täuschungsversuchen erstmal sehr verärgert, dann auch aber sehr vorsichtig, denn ich muss den vermuteten Täuschungsversuch ja belegen. Das habt ihr ja auch alle so beschrieben. Als Mutter bin ich auch bei unserer 18jährigen erstmal auf ihrer Seite.
So ging es weiter: unsere Tochter hat in der kommenden Englischstunde gleich zu Anfang die Lehrerin gebeten, ihre "review" noch einmal zu lesen und zu benoten bzw. ihr genau zu erklären, warum sie solches nicht tun würde. Daraus entwickelte sich nach der Stunde ein fast halbstündiges, offensichtlich sehr konstruktives Gespräch zwischen den beiden. Fazit: die Lehrerin unterstellte keine Täuschung per Online-Auszug o. ä., vermutete allerdings andere Autoren (Eltern??) hinter dem Text, der wohl qualitativ weit über dem lag, was unsere Tochter sonst schriftlich abliefert. Diese beteuert nach wie vor, dass sie sich nur unwesentlich auf Internet-Auszüge gestützt hat,(Textrecherchen belegen das auch)und dass sie in dem vertrauten und vergleichsweise stressfreien Raum ihres eigenen Schreibtisches (tolle Formulierung!!)sehr viel kreativer und lockerer, wohl auch erfolgreicher mit der Sprache umgeht. Die Lehrerin wünschte ihr dann für die anstehende Abi-Klausur ganz ohne Ironie ebenso viel Lockerheit und Kreativität.
Wir wollens hoffen; auf jeden Fall hat dieses Gespräch der zukünftigen Abiturientin viel von dem verloren gegangenen Selbstvertrauen zurückgegeben!
Die "review" hat die Lehrerin übrigens zur Benotung doch noch mit nach Hause genommen...
Recht erleichtert und auch für eure Gedanken dankbar!
angel


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