1999 erließ die Landesregierung Niedersachsen die neue Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte, die diese dazu verpflichtet, im Voraus bis zur Vollendung ihres 50. Lebensjahres Überstunden zu geben, die ab dem 60. Lebensjahr "abgefeiert" werden sollen. Uns dummen Lehrkräften wurde dieses damals als Maßnahme zum Auffangen der gegenwärtigen Schülerschwemme verkauft und in Aussicht gestellt, dass ja in ein paar Jahren die Schülerzahlen zurückgehen würden und so diese mehrgeleisteten Stunden dann wieder ausgeglichen werden könnten. Genaueres ist zu lesen unter
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C649586_L20.pdf
Jetzt hat sich aber wohl der neue Staatssekretär Uhlig (politisch im Philologenverband beheimatet) verplappert. In der Annahme, die Personalratswahlen seien an den niedersächsischen Schulen schon gelaufen (sie waren lediglich schon in der Landesschulbehörde gelaufen, in den Schulen sind sie heute und morgen), eröffnete er , dass das Kultusministerium sich wohl nicht in der Lage sehe, diese Arbeitszeitkonten zurückzuzahlen, wie sie in der Arbeitszeitverordnung geregelt seien (Link s. o.). Es sei nicht finanzierbar.
Ich glaube, dieser Wortbruch ist wohl das Krasseste, das sich das Kultusministerium Lehrern gegenüber neben der Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld und anderen schönen Dingen bislang erlaubt hat.
Nachsatz: Es heißt immer so schön: "Die Berufswahl ist eine Frage der Intelligenz."
Das gilt ja vor allem auch für solche Lehrkräfte, die ihre Berufswahl trafen zu einer Zeit, als Lehrer noch nicht so kaputt waren, dass sie als nachahmenswerte Vorbilder dastehen konnten, als der Lehrerberuf noch Ansehen hatte und als halbwegs gut bezahlt bezeichnet werden konnte.
Ironie Ende