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Forum: "Zusammensetzung Klassenkonferenz"

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Zusammensetzung Klassenkonferenzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ellis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2008 10:34:27

Hallo,

ich weiß nicht genau, wo das hier hingehört.
Ich arbeite an einer niedersächsischen Gesamtschule. Bisher wurde an unserer Schule die Zusammensetzung der Klassenkonferenz für Ordnungsmaßnahmen so gehandhabt, dass alle Kollegen, die den Schüler unterrichten, der jeweiligen Konferenz für ordnungsmaßnahmen angehören.

Jetzt haben wir einen neuen Schulleiter und der hat angeordnet, dass alle Kollegen, die in der Klasse unterrichten (auch die, die durch das Kurssystem den Schüler gar nicht kennen), zu diesen Ordnungsmaßnahmenkonferenzen erscheinen müssen.

In den einschlägigen Gesetzen (NSchG) finde ich zu dieser Frage nichts. Weiß jemand, wie dies tatsächlich geregelt ist? Oder was ist gängige Praxis an anderen Gesamtschulen?

Danke für eure Hilfe,

liebe Grüße,

Ellis


Nds. Schulgesetz § 35neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2008 11:41:42 geändert: 02.06.2008 11:44:03

Aber so ganz eindeutig ist das auch nicht, was deine Frage anbetrifft...

Quelle: www.schure.de (>Konferenzen > Schulrecht)

§ 35
Teilkonferenzen

(1) 1.Für Fächer oder Gruppen von Fächern richtet die Gesamtkonferenz Fachkonferenzen ein. 2Diese entscheiden im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich den jeweiligen fachlichen Bereich betreffen, insbesondere die Art der Durchführung der Lehrpläne und Rahmenrichtlinien (§ 122 Abs. 1 und 2) sowie die Einführung von Schulbüchern. 3.Bei Angelegenheiten, die nicht ausschließlich den fachlichen Bereich einer Fachkonferenz betreffen, entscheidet die Gesamtkonferenz, welche Konferenz für die Angelegenheiten zuständig ist.

(2) 1.Für jede Klasse ist eine Klassenkonferenz zu bilden. 2.Diese entscheidet im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtkonferenz über die Angelegenheiten, die ausschließlich die Klasse oder einzelne ihrer Schülerinnen und Schüler betreffen, insbesondere über

-das Zusammenwirken der Fachlehrkräfte,
-die Koordinierung der Hausaufgaben,
-die Beurteilung des Gesamtverhaltens der Schülerinnen und Schüler,
-wichtige Fragen der Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten,
-Zeugnisse, Versetzungen, Abschlüsse, Übergänge, Überweisungen, Zurücktreten und Überspringen.

3.Soweit die Schule nicht in Klassen gegliedert ist oder wenn eine Klasse von nicht mehr als zwei Lehrkräften unterrichtet wird, bestimmt die Gesamtkonferenz, welche Konferenz die Aufgaben nach Satz 2 wahrnimmt.


Klare Aussage in Hessenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2008 16:24:33 geändert: 02.06.2008 17:13:27

Zu diesen Konferenzen erscheinen nur die den Schüler unterrichtenden Lehrer und stimmen ab... dazu der Stufen- oder Zweigleiter in Vertretung des Schulleiters oder dieser höchstpersönlich!
Neue Besen ...
bei euch scheinbar nicht! Auf diese Weise kann der neue SL nicht "gewinnen"!!
(Mit Gestzestexten aus NDS kann ich dir leider nicht helfen, aber dein gesunder Menschenverstand sagte dir ja schon: Hier stimmt was nicht!)

Auszug aus dem Hess. Schulgesetz:

§ 135
Klassenkonferenzen

(1) Die Klassenkonferenz berät über alle Fragen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Sie entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften insbesondere über

1. Versetzung (§ 75), Kurseinstufung (§ 76), Zeugnisse und Abschlüsse (§ 74) sowie die Beschreibung des Arbeits- und Sozialverhaltens von Schülerinnen und Schülern (§ 73),

2. Empfehlungen für den weiteren Bildungsgang der Schülerin oder des Schülers (§ 77),

3. Umfang und gleichmäßige Verteilung der Hausaufgaben und Lernerfolgskontrollen,

4. die Koordination der Arbeit der Fachlehrerinnen und Fachlehrer sowie fächerübergreifender Unterrichtsveranstaltungen,

5. Angelegenheiten der Zusammenarbeit von Eltern, Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern sowie die Einzelheiten der Mitarbeit von Eltern im Unterricht oder bei sonstigen Veranstaltungen (§ 16).

(2) Mitglieder der Klassenkonferenzen sind alle Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse regelmäßig tätig sind, sowie die in der Klasse regelmäßig tätigen anderen sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorsitzender der Klassenkonferenz ist die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Nimmt die Klassenkonferenz die Aufgabe der Versetzungskonferenz nach § 75 Abs. 3 und 4 wahr, so leitet sie die Schulleiterin oder der Schulleiter.

(3) Soweit kein Klassenverband besteht, werden die Aufgaben der Klassenkonferenz von einer Konferenz der die Schülerinnen und Schüler unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer, der Semester- oder Jahrgangskonferenz, wahrgenommen.




SHneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2008 17:36:05

In Schleswig-Holstein gehören zur Klassenkonferenz die Lehrer, die in der Klasse unterrichten oder auch Lehrer, die eine Teilgruppe unterrichten - also nur Lehrer, die das Kind auch kennen. Alles andere wäre auch ziemlich sinnlos.


Danke erst malneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ellis Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2008 19:45:09

für die Beiträge. Bisher war es auch bei uns so... Das sagt einem ja der gesunde Menschenverstand. Das man aber auch so wenig Ausbildung im Schulrecht hat...

Liebe Grüße,

Ellis


NDSneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.06.2008 21:54:09

Mitglieder der Klassenkonferenz sind alle Lehrer, die in der Klasse unterrichten. Gerade bei Wahlpflichtkursen sind das auch Lehrkräfte, die den betroffenen Schüler nicht unterrichten, aber jemanden anderes in der Klasse.
Es mag durchaus Sinn machen in bestimmten Fällen, weil Schüler x im Kurs B etwas über Schüler y in Kurs C zu sagen hat und die Lehrkräfte das mitbekommen haben.
Wir habe es bisher so gehandhabt: die Kollegen, die wirklich nur kleine Teilgruppen unterrichten, melden sich offiziell mit Arzttermin oder dienstlichem Termin ab. Das wird auch so in der Konferenz-Anwesenheitsliste vermerkt. Hat noch nie Ärger gegeben. Manchmal muss man halt ein wenig tricksen.


@ ellis: Kenn ich irgendwo her (auch Nds)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janneke Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2008 12:56:21

Unsere ehemalige Schulleiterin hat in Phasen großer Gehässigkeit auch darauf bestanden, dass ALLE Lehrer erscheinen. Also auch sämtliche AG-Kollegen, die im Band mit drin waren und irgendwelche Schüler der Klasse hatten, nur meistens nicht den armen Sünder. Gleiches galt für WPK.
Auch wir sind fast dran verzweifelt, weil das in eine Zeit fiel, in der wir viele dieser Ordungsmaßnahmen-Konferenzen hatten. Wir haben es dann über Gespräche SL-Personalrat versucht und als das nix brachte, einen Gesamtkonferenzbeschluss herbeigeführt. Da waren wir dann in der Mehrheit und konnten durchsetzen, dass nur die Kollegen hinmüssen, die auch den betreffenden Schüler unterrichten.


Ist doch logisch:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2008 13:36:47

Alle Kollegen, die den betroffenen Schüler UNTERRICHTEN, stimmen ab!!!!


NDS:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2008 13:54:46

Alle Kollegen, die den betroffenen Schüler UNTERRICHTEN, stimmen ab!!!!

Das ist richtig. Abstimmen kann nur, wer stimmberechtigtes Mitglied der KK ist.
Anwesenheitspflichtig sind in NDS auch die Lehrer, die nicht den betreffenden Schüler unterrichten, aber mindestens einen anderen Schüler der Klasse.


Oh je!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2008 13:57:01

Wenn ich genau weiß, es geht um einen bestimmten Schüler, und zwinge die Kollegen, die zufällig nur in derselben Klasse unterrichten, zu einer Konferenz... nee, damit vergifte ich doch das Klima! Die machen doch freiwillig nie mehr was für die Schule, sondern "reagieren" auch nach Vorschrift ... Schlechter Führungsstil, sonst nichts! (Finde ICH!)


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