Das ist doch mal eine erfreuliche Nachricht, zumindest für RLP: Der Dienstherr muss die Lehrbücher und Unterrichtsmittel für die Lehrer/innen zahlen.
Wer kennt das nicht: Man kauft sich die Bücher selbst, weil die Schule kein Geld hat. Laut OVG Koblenz gilt nun:
"1. Der Dienstherr ist grundsätzlich verpflichtet, einem als Lehrkraft eingesetzten Beamten die zur sachgerechten Durchführung des Unterrichts erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel zur Verfügung zu stellen.
2. Soweit dem Dienstherrn für die Bereitstellung von Lehr- und Unterrichtsmitteln das an den Schulen eingesetzte päd. Personal Aufwendungen entstehen, ist der kommunale Schulträger zur Erstattung der Kosten verpflichtet.
3. Schafft der Beamte Lehr- und Unterrichtsmittel auf eigenen Kosten an, ist der Dienstherr zu ihrer Erstattung nur dann verpflichtet, wenn er den Beamten zuvor zum Erwerb ermächtigt hat."
Allerdings: Die kommunalen Spitzenverbände und das Land müssen sich erst noch über die praktischen Konsequenzen einig werden.
Vielleicht wird ein derart umfangreicher Verwaltungsberg aufgebaut, dass keiner Lust verspürt, diese Qualen auf sich zu nehmen.