Hallo ihr lieben,
habe zur Zeit eine befristete Stelle in NRW.
Da die bald ausläuft, schaue ich mich im Moment schon für die Zeit danach um. Nun habe ich die Möglichkeit in den Sommerferien ein paar Stunden als Urlaubsvertretung in einem Betrieb einzuspringen mit der Aussicht im Falle einer Arbeitslosigkeit im Herbst dort anfangen zu können.
Nun die Frage: ist das als vertretungslehrer erlaubt? Muss ich das Irgendwo anmelden? Wenn ja wo? Im Internet finde ich dazu keine Informationen. Ich finde nur diese Nebentätigkeitsverordnung... aber gilt die auch für Angestellte? bin ja kein Beamter.
Gruß,
lilu