heißt es im Schulgesetz:
§ 29
(4) Fachkonferenzen werden für die Behandlung von Angelegenheiten eines Unterrichtsfaches eingerichtet; dabei können verwandte Fächer zusammengefasst werden. Die Fachkonferenz besteht aus allen Lehrkräften, die in dem Fach oder den Fächern die Lehrbefähigung haben oder unterrichten. Die Fachkonferenz wählt aus ihrer Mitte eine Lehrkraft, die die Konferenz leitet.