Ich war total geschockt, als ich diese Nachricht erfuhr: Ein Junge ist beim Schulschwimmen in Schongau ertrunken. Es waren 2 Klassen - insgesamt wohl 30 Kinder und 2 Lehrerinnen.
Jetzt wird geprüft, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde, die Eltern wollen rechtliche Schritte prüfen:
http://www.4teachers.de/url/3029
Warum mich das schockt? Seit Jahren wird es bei uns so gehandhabt, dass die Schwimmlehrkraft mit ihrer Klasse alleine schwimmen geht (in meinem Fall sind das 26 Kinder). Kommentar des SL - Kannst ja Eltern mitnehmen.
Heute hab ich in der Rechtsabteilung des BLLV angerufen: Eltern darf man nur zur Beaufsichtigung der Kinder mitnehmen, die grad nicht im Wasser sind. Die Hälfte der Kinder müsse außerhalb des Beckens sein. Außer - es sind zwei Schwimmlehrkräfte pro Klasse.
Wie wird das bei euch gehandhabt??? In der Hauptschule bei uns ist es weniger ein Problem - da die Buben und Mädchen getrennt Unterricht haben...
Bin gespannt, was ihr so schreibt
eure aufgelöste
joqui