Hallo zusammen,
an meiner Schule wünschen sich alle Schüler, sowie die überwiegende Mehrheit der Kollegen, dass die Stunden- u. Vertretungspläne der Schule online gestellt werden, weil man dann z.B. vermeiden kann unnötig zur Schule zu fahren, wenn die ersten beiden Stunden ausfallen. Bzw. muss man nicht auf gut Glück in die Schule fahren nur um nachzusehen, ob man im Vertretungsplan steht oder nicht.
Einige wenige Kollegen versuchen dies aber zu blockieren, mit dem Argument, dass der Veretungsplan dem Datenschutz in Bezug auf Ihre Person unterliegen würde (es sind "zufälligerweise" solche Kollegen, die auffällig oft "krank" sind). Angeblich gäbe es irgendwo entsprechende Erlasse (Niedersachsen) oder sogar Rechtsprechungen. Fordert man diese Kollegen auf entsprechende Quellen zu benennen stößt man auf schweigen.
Daher meine Anfrage: Ist es so wie ich vermute, dass es sich um ein ganz plattes, dummes vorgeschobenes Scheinargument handelt, für die es keine haltbaren Belge, Erlasse oder Rechtsprechungen gibt - oder gibt es tatsächliche rechtliche Einschränkungen ?
Herzlichen Dank u. fröhliche Grüße
Arathon