Wir sitzen in gemütlicher Runde in der Kneipe. Es sind auch ein paar Pensionäre unter uns, die über ihre Pensionen fachsimpeln. Die jüngeren, noch aktiven Kollegen hören aufmerksam zu. Dann kommt das Gespräch darauf, dass eine pensionierte Lehrerin nach dem Tod ihres Mannes (mit Beamtenpension) keinen Anspruch auf Witwenpension hat. Darauf meint eine Kollegin, deren Mann auch Lehrer ist: "In der Situation würde ich mich dann lieber scheiden lassen!"