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Forum: "Notenspektrum"
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| . | | von: elceng_th2
erstellt: 01.02.2009 21:34:44 |
Hausaufgaben dürfen - zumindest in Bayern - nicht benotet werden.
Und wenn der Schüler seine Hausaufgaben vergißt, vielleicht sogar ständig? 1. vergessene Hausaufgabe Verwarnung, 2. vergessene Hausaufgabe 6, da "nicht erbrachte Leistung". Alternativ zur mündlichen Leistungskontrolle an die Tafel holen, dann hast Du Deine "ungenügende" Leistung.
Arbeitsmittel sind keine Leistung des Schülers - also auch nicht benotbar.
Achso, und wenn der Schüler seine Arbeitsmittel vergißt, vielleicht sogar ständig? Keinen Zirkel mit ---> keine Konstruktionen in Geometrie möglich. Ähnliches gilt für das andere, vom Schüler immer mitzuführende, grundlegende Handwerkszeug wie Schere, Leimstift, Winkelmesser, Satz von Dreiecken, Lineal, gespritzte Bleistifte, eventl. Buntstife.
Wir bekamen noch in der 10. Klasse für drei vergessene Arbeitsmittel die 6. Gehört sich schließlich so im Sinne von Ordnungserziehung und Arbeitsdisziplin.
Gleiches galt für fehlende Unterschriften unter Zensuren im "Arbeitsheft" (= das Heft, in das die schriftlichen Leistungskontrollen, Kurzkontrollen und Klassenarbeiten geschrieben wurden). Wer die Unterschrift nicht vorlegen konnte, bekam die 6. Die älteren Lehrer taten das nach zweimaliger Ermahnung, die jüngeren Lehrer nach der dritten Verfehlung.
Gerade bei der Vergabe solcher Noten würde ich mich immer auf rechtlich sicherem Terrain bewegen wollen, auch wenn die lieben SuS noch so nerven.
elefant1
Das ist ja richtig. Der Kreativität des Lehrers im Finden von rechtlichen Alternativwegen sollte das keinen Abbruch tun.
Die heutigen Kinder leben viel zu selbstbewußt und indifferent in dem Wissen, daß der Lehrer defacto eine lächerliche Witzfigur mit stumpfem Schwert ist, wenn es hart auf hart kommt. Und Kinder merken es schnell, wenn sie militante Eltern haben, die im Zweifel dem Lehrer ständig aufs Dach steigen.
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| . | | von: elceng_th2
erstellt: 02.02.2009 02:36:42 |
Eine fehlende Unterschrift könnte auch das Verschulden der Eltern sein, dafür darf man nicht das Kind bestrafen.
Das halte ich für eine tollkühne Sichtweise und widerspricht meiner Lebens- und Schulerfahrung.
Jeder Schüler führt ordentlich sein Schülertagebuch (Hausaufgabenheft), und wenn nicht, muß er schleunigst dahingehend erzogen werden. (Wichtiger Lehrgegenstand der Klasse 1, der nach wenigen Wochen sitzen muß.)
Daraus folgt, Hausaufgaben und Leistungsbewertungen sind immer wahrheitsgemäß und vollständig eingetragen. Da das Hausaufgabenheft wöchentlich von den Eltern zu unterschreiben ist, sind diese automatisch informiert darüber, was unter der Woche ablief und was demnächst ansteht. Das Hausaufgabenheft wird ja schließlich zwei Wochen vorgetragen.
Von meiner Mutter kenne ich es außerdem nicht anders, daß SIE interessiert an Schule war. Die Einsicht ins Hausaufgabenheft wurde verlangt, um nachzuschauen, was der Nachwuchs denn so getan hat, Einträge/ eingetragene Tadel eingeschlossen. In der Regel war zuhause schon die geschriebene oder mündliche Kontrolle bekannt, bevor ich überhaupt zuhause war. (Buschfunk, damalige Zusamenarbeit Klassenleiter und Elternaktiv)
Ähnliches galt für die Schularbeiten. (Buschfunk, Vetrauensverhältnis Horterzieherinnen und Eltern)
Später habe ich in meinem absoluten Glanzfach Geschichte auch einige Sechsen kassiert (die dann natürlich wegen meines normalen Zensurenstandes herausgerechnet wurden für die Jahresnote, da Ausrutscher - aber sei's drum) und die waren alle berechtigt. Denn nicht die Eltern haben versagt, sondern das Kind war einfach unordentlich und hat das Vorzeigen der Klassenarbeit vergessen. Das passierte in ein und derselben Woche zweimal, und die 6 mit Bleistift vom ersten versäumten Termin wurde mit Kugelschreiber im Klassenbuch nachgezogen.
Kinder, die keine Unterschriften unter Arbeiten haben, sind unter Garantie zu 95% selbst schuld. Der Rest hat ja mehrere Möglichkeiten zum Nachholen, so daß die Ausrede "desinteressierter" Eltern nur einmal zieht.
Unterschriften sind wie Arbeitsmittel - der Schüler hat die Pflicht sein bißchen Zeug zusammenzuhalten. Sowas ist selbstverständlich und ist eigentlich keiner Erwähnung wert. Denn soviel ist es nun weiß Gott nicht. Ein bißchen Unterricht, ein bißchen Hausaufgaben und abends den Ranzen packen. Verstöße dagegen sollen ruhig hart geahndet werden. Uns hat es nichts geschadet, immermal den Schuß vor den Bug zu bekommen, wenn die Sitten zuweit einrissen...
Wo ist das Problem? Nicht erbrachte Leistung. Hinzugefügt muß allerdings werden, daß zu der Zeit die Kopfzensuren aus DDR-Zeiten abgeschafft worden waren und es nur "Mitarbeit" und "Verhalten" gab, nicht jedoch "Fleiß" und "Ordnung" wie früher. Und da einige Schüler ständig Arbeitsmittel, Unterschriften etc. vergaßen, entscheid die Lehrerkonferenz der kleinen Mittelschule, Ordnung fachlich zu zensieren. Alle Eltern haben das anstandslos unterschrieben - jedes Jahr zum 1. Elternabend.
Den Schlampen und Schlampern hat das jedenfalls gut getan, da sich rekordverdächtig-sensationelle Ergebnisse wie dreißig- oder vierzigmal vergessene Arbeitsmittel pro Halbjahr (unglaublich!!!) schnell reduzierten. Das hatte "damals" eben alles noch Hand und Fuß. Zensuren sind Leistungsmessungs- und Erziehungsinstrument zugleich. Das sollte man nicht vergessen.
Die Noten in den Unterrichtsfächern dürfen nicht der Disziplinierung dienen.
Disziplinierung klingt nach Willkür, das war aber nicht gemeint. Es ging um Ordnungserziehung und wenn schon eine Zensur 6 existieren muß (fünf Zensuren reichen völlig aus, die 6 ist überflüssig), warum nicht erzieherischen Gebrauch davon machen? Ordnungserziehung ist keine Disziplinierung, sondern dient allen Seiten. Die Lehrer können Nerven bewahren und anständigen Unterricht bieten, dem die Schüler auch angemessen folgen können. Umgekehrt sind die Schüler überhaupt belehrungsfähig im besten Sinne, denn wer keine Hausaufgaben erledigt oder Arbeitsmittel nicht hat, der erfüllt nicht die Voraussetzungen von den Lehrern gut belehrt werden zu können und stellt somit eher ein Hindernis für den Lehrer und die Klasse dar.
Immer wieder komisch: Einerseits beklagt sich das halbe Forum über die Kinder, die schon belehrungsunfähig in der 1. Klasse angeliefert werden und weniger und weniger schulfähig sind; anderseits weigern sich die gleichen Lehrer dann pragmatische und prinzipiengetreue Handlungsweisen anzuwenden, um in ihrem Klassenzimer für traditionelle und wichtige Tugenden wie Ordnung, Konsequenz und Disziplin zu sorgen.(*) Hauptsache Jammern und Beklagen über die Elternschaft geht immer.
Viele Grüße
(*) Gleiches gilt für fachliche Bewertungen. Natürlich ist es abzusehen, daß der Schüler mit der 6 zurück auf seinen Platz geht, wenn er seine Hausaufgaben vergessen hat und dann aufgerufen wird zur mündlichen Kurzkontrolle. Das ist doch der Sinn der Sache, um wirksam allen Schülern klarzumachen, welche Arbeitshaltung und welches fachliche Engagement erwartet wird. Nicht erbrachte Leistung ist nicht erbrachte Leistung und sollte so oft es geht als solche zensiert werden. |
| @elceng_th2 | | von: missmarpel93
erstellt: 02.02.2009 08:09:55 |
Es gibt aber den rechtsgrundsatz, dass niemand wegen eines Vergehens mehrfach bestraft werden kann.
Das bedeutet, dass die fachliche Leistung wegen schlechten Arbeitsverhaltens nicht sowohl in der Fachnote als auch in der Kopfnote berücksichtigt werden dürfen.
Nur um Missverständnissen vorzubeugen, es gibt einen Unterschied zwischen der Rechtstheorie und der Rechtspraxis. Normalerweise sind bis auf wenige Ausnahmen, diejenigen Schüler, die unbefriedigendes AV und SV an den Tag legen, auch nicht die leistungsstärksten im Fachunterricht.
Ganz besonders wird es dann z.B. im Technikunterricht. Da fließt das AV direkt in die Fachnote mit ein. Wenn ich Zuverlässigkeit und Sorgfalt sowie Leistungsbereitschaft nicht mit berücksichtigen will, dann kann ich nur noch das fertige Produkt bewerten. Ich soll aber den Prozess, an dessen Ende das Produkt steht, angemessen berücksichtigen.
Das ich kein Freund der Kopfnoten bin, muss ich hier nicht noch einmal betonen.
Aber um auf die eigentliche Intention von bger einzugehen, die Bandbreite nutze ich eher selten.
De facto verteile ich keine "sechs" als Zeugnisnote. Wenn man sich die Übersetzungen der Ziffernnoten in den Langtext anschaut, dann ist dies auch so gut wie nicht begründbar. Wenn eine "fünf" eine Leistung mit erheblichen Mängeln ist, dann müsste eine "sechs" gar keiner erbrachten Leistung entsprechen. Ergo gibt es in Mathe-Arbeiten immer eine Aufgabe, die wirklich jeder hinkriegen muss und auch hinkriegt und so wird die "sechs" vermieden. Wenn diese Basics nicht klappen, muss ich halt eine Ausnahme machen. Aber für eine "sechs" auf dem zeugnis reicht es nie. Sollte ein Schüler dauerhaft die Leistung verweigern, so hat das andere Gründe und die sind nicht mit schlechten Noten aus der Welt geschafft. |
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