Vielleicht hilft es ja weiter, der Gegensatz zur Regelklasse ist die Sonderklasse. -Also eine Klasse, die nicht der Regelfall ist.
Sonderklassen können unterschiedliche Schwerpunkte wie Förderschwerpunkte haben. Es sind in jedem Fall Klassen, für die spezielle Regularien gelten, die über die allgemeinverbindlichen Regeln für Regelklassen hinausgehen.
Ich könnte z.B. lernschwache Schüler, die im Regelfall einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernbehinderung (NRW) zugewiesen werden würden, in einer Schule als Sonderklasse zusammenfassen und dort nach den Bestimmungen der Förderschule unterrichten. In diesem fall würde z.B. der Klassenteiler und der Betreuungsschlüssel ganz stark von dem der Regelklassen abweichen.
Der Begriff Regelklasse ist folglich (ich habe nichts gefunden) nicht definiert. Es gibt also keine juristische Definition, der Geriff stellt lediglich die Abgrenzung zur "Sonderklasse" dar, die in diesem Fall eben eine "Nicht-Regelklasse" ist.
Tipp: Wenn es eine gesetzliche (juristische) Definition für Sonderklassen gibt, dann könnt Ihr den Begriff der Regelklasse hieraus ableiten.