In Freistunden ist eine dienstliche oder unterrichtlich bedingte Internetrecherche sicher zulässig (d.h. du musst dir halt eine gute Begründung überlegen ). Steigern bei e-Bay (außer du steigerst auf Lehr- und Lernmittel) oder Buchung einer privaten Urlaubsreise (keine Fortbildungsreise) fällt sicher nicht drunter!
Kleiner Einschub: Es ist für den Kollegen auch nicht sehr erhebend, wenn man an einen Lehrerzimmercomputer geht und beim Starten in eine e-Bay-Auktion kommt, weil sich der Kollege eben nicht ausgeloggt hat. Auf diese Weise habe ich auch schon Nicks von Kollegen bei 4teas erfahren .Einschub Ende.
Ein Thematisieren in einer Konferenz wäre anzudenken, könnte aber "schlafende Hunde" wecken.
Im Unterricht würde ich von einer privaten Nutzung auf jeden Fall Abstand nehmen, auch wenn die Schüler mit Arbeitsaufträgen versorgt sind! Ich kann höchstens mal ein paar Seiten aufrufen, die für den (an diesem Tag) folgenden Unterricht sinnvoll sind, um die Verfügbarkeit dieser Seiten oder ihre Lauffähigkeit am Schulcomputer zu überprüfen.
Ansonsten habe ich Aufsichts- und Unterrichtspflicht, d.h. ich habe meine
volle Arbeitskraft auf die Schüler zu konzentrieren.
Und noch ein Gedanke: Wenn ich mir diese private Nutzung im Unterricht herausnehme, dann dürfen doch die Schüler, wenn sie mit ihrem Arbeitsauftrag fertig sind, auch das Internet privat nutzen (z.B. auf einen Mofaauspuff steigern oder im Chat ihre Nachrichten abrufen)?
rfalio