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Forum: "Aufsicht bei Unterrichtsgängen"

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Aufsicht bei Unterrichtsgängenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2009 00:27:45

Streitfrage bei uns im Kollegium, bei der jeder anders handelt: Wenn ich mit einer Klasse im Laufe des Vormittags nach ein paar Unterrichtsstunden zu einem "außerschulischen Lernort" fahre (Kino, Bibliothek, Museum usw.), begleite ich sie in der Regel. Manche Kollegen lassen die älteren Schüler aber auch allein fahren und fahren mit dem PKW. Wenn wir dann mittags fertig sind, entlassen wir die Schüler an Ort und Stelle. Manche Kollegen lassen sich von den Eltern dazu die schriftliche Erlaubnis geben, manche nur bei jüngeren Schülern, eine Minderheit fährt mit den Kindern zurück. Vielleicht sollte ich noch dazu sagen, dass es sich bei diesen Unterrichtsgängen normalerweise um Veranstaltungsorte in der Innenstadt handelt, wo die Schüler sich gut auskennen und problemlos und schnell zurückfinden. Die Älteren ergreifen natürlich gern die Gelegenheit, noch etwas in der City zu bummeln.

Aber was wäre, wenn den Kids auf dem Weg oder in der Stadt etwas passiert? Wäre ich dann haftbar?


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von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2009 10:51:30

das Ende der Veranstaltung angekündigt wird und mit den Eltern so abgesprochen ist, bist du meiner Meinung nach aus der Haftung raus. Das ist dann wie Schulweg nach Hause. Wenn da einem was passiert, haftest du ja auch nicht mehr.
Ich biete immer an, Kinder, die nicht ab Veranstaltungsende allein heim dürfen, bis zur Schule zu begleiten. Spätestens ab dort und ab Unterrichtsende endet unsere Aufsichtspflicht sowieso. Vielleicht weiß ja aber jemand die rechtliche Regelung genau, lerne gern noch dazu


Die ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sth Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2009 12:38:12

... Schüler dürfen erst dann alleine nach Hause gehen, wenn ihr wieder im Schulsprengel seid.


Schriftlich regelnneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: jocelym Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2009 13:28:15

Ich mache immer einen Elternbrief, in dem ich genau reinschreibe, wo die Veranstaltung anfängt und wo sie aufhört. Grundsätzlich lasse ich nur die Schüler in der STadt, die mir zuvor die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern gegeben haben. Der Rest fährt mit zurück zur Schule.
Gruß JOcelym


genau..neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: knuschele Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2009 14:04:00

...und es ist eine unheimlich gute Erziehungsmaßnahme, wenn einer die Unterschrift nicht beibringt.

Dann fahre ich mit denen wie mit Kleinkindern zurück zur Schule und entlasse sie am Eingang. Wenn deren Freunde sich in der Stadt bereits zum Shoppen verabschiedet haben, vergessen die ihre Zettel garantiert nie mehr.

Achso: Ich spreche hier von Schülerinnen und Schülern so ab der 6. oder 7. Klasse.


Auf dem Weg...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2009 18:11:41

.. zu dem außerschulischen Lernort muss unbedingt eine Aufsichtsperson anwesend sein, denn es ist ja Unterrichtszeit bzw. eine schulische Veranstaltung!! Der Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht, wenn er sie alleine fahren lässt! Auf dem Rückweg- wenn kein Unterricht mehr ist- können die Schüler mit Einverständnis der Eltern alleine nach Hause!


Anlassneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2009 18:44:48 geändert: 05.04.2009 18:47:35

Aktueller Anlass war eine Kinoveranstaltung letzte Woche. Ich habe mir sonst auch immer die schriftliche Einwilligung der Eltern geben lassen (meist ohne Elternbrief). Als ich das jetzt auch wollte, meinten meine, sie seien doch keine Babys. Ich habe dann - in Absprache mit den anderen beteiligte Kollegen - auf die Zettel verzichtet. Ich war etwas unsicher, weil ich in den letzten Jahren immer jüngere Klassen hatte, wo das für mich gar keine Frage ist.

Vielleicht noch zum näheren Verständnis: Unsere Schule befindet sich in einem citynahen Vorort, Fahrtzeit mit U oder S-Bahn: ca. 5 - 7 Minuten.


Egal,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: elke2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2009 19:50:45

wie weit oder nah die Schule ist: Wenn es eine schulische Veranstaltung ist, muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Wenn etwas auf dem Weg nach Hause- der kein üblicher Schulweg ist!!- passiert, haftet der Lehrer!!
Was ich allerdings für besonders leichtsinnig halte, ist das Verhalten deiner Kollegen, die die Schüler auf dem Weg zumaußerschulischen Lernort während der Schulzeit unbeaufsichtigt lassen. Das ist extrem fahrlässig!!


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2009 21:13:30 geändert: 06.04.2009 21:12:11

kann mich nur anschliessen (sorry, hab kein sz). Aufsichtspflicht ist Aufsichtspflicht !!! Ohne die Schueler alleine im Auto geht gar nicht, zurueck ebenso. Einzige Moeglichkeit: Schriftliche Einwilligung der Eltern fuer den selbststaendigen Hinweg bzw. die Erlaubnis, dass das Kind nach Abschluss der Veranstaltung in der Stadt bleiben darf.
Ich verstehe hier weder die Frage noch die Ueberlegungen - denn es gibt gar keine Alternative. Das ist genauestens rechtlich geregelt - egal, wie alt die Kinder sind - selbst, wenn volljaehrige SuS dabei sind, gilt die Aufsichtspflicht fuer die ganze Gruppe. Die Kollegen, die anders handeln, handeln wirklich unverantwortlich und brauchen dringend Nachhilfe im Schulrecht !!

Noch schoene Feriengruesse aus der Sonne - ohne Schueler!!

LG
klexel


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von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.04.2009 23:24:14

bestätigt damit meine Annahme. So locker nehmen es bei uns einige... Eine Frage an den SL würde reichen, aber, na ja, das geht so nach dem Motto: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort (oder eine, die er nicht hören will!)

Ich habe schon zweimal furchtbare Ängste ausgestanden, als ich einen Teil einer Klasse/eines Kurses allein auf einem Bahnhof stehen lassen musste - und das bei einer neuen Klasse bzw. einem neuen Kurs kurz nach Schuljahrsbeginn! Einmal war die Bahn, die wir nehmen wollten, proppevoll, im anderen Fall die U-Bahn-Station völlig überfüllt. Jedesmal ging es um eine Großveranstaltung, zu der Jugendliche von allen möglichen Schulen fuhren. Eine äußerst unangenehme Situation! Es ist zwar jedes Mal nichts passiert, aber gar nicht auszudenken, was hätte sein können!


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