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Forum: "Schulempfehlung - EWS Prüfung"

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Schulempfehlung - EWS Prüfungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christine02 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2009 10:04:32

Hallo,

ich habe demnächst meine mündliche Pädagogik Prüfung und werde da vermutlich gefragt, was ich mache, wenn ein Kind bzw. nur eine Hauptschulempfehlung bekommt und die Eltern aber ihr Kind unbedingt aufs Gy schicken möchten. (ich studiere in Bayern)

Was hat man da als Lehrkraft für Möglichkeiten und wie verhält man sich?

Danke



.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ratschkathl Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.04.2009 10:58:08

Ausschlaggebend für den Übertritt ist der Notendurchschnitt zum Halbjahr in der 4. Klasse (Gymnasium: mind. 2,33). Außerdem gibst du als Lehrerin eine Empfehlung, basierend auf einem Wortgutachten, das Neigungen, Anlagen und Fähigkeiten des Kindes beschreibt.
Soweit ich weiß, zählt der Elternwille mehr.
Wenn also die Eltern das Kind aufs Gym schicken wollen, muss es auf jeden Fall in den Probeunterricht! Falls das Kind diesen besteht (fraglich), kann es aufs Gym. Und du bist aus dem Schneider.

http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/index_07199.asp

Ich hoffe, das war hilfreich!

Kate


genau so ist es, neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mglotz Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2009 18:22:40

man könnte noch hinzufügen, dass in Bayern etwa 50% der Teilnehmer den Probeunterricht am Gymnasium bestehen und dass natürlich nach der 5. Klasse HS jederzeit ein Wechsel ans Gymnasium möglich ist, Noten sollten dann 2,0 in Deutsch und Mathematik sein.


und neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2009 21:16:24

in der fünften Klasse der HS wird seeehr viel wiederholt. Die Chancen für "Spätzünder", die es aber eigentlich draufhaben, stehen ziemlich gut für einen Übertritt nach der 5. HS in die 5. GY.
Englisch ist nicht mehr für den Übertritt aus der Fünften relevant - also "nur" zwei Übertrittsfächer und noch einmal Zeit zum Wiederholen und Festigen. Außerdem besteht ja auch die Möglichkeit, nach der 6. HS auf eine Wirtschaftsschule zu wechseln (Hier haber Schnitt aus M-D-E 2,33) oder auf den M-Zweig der HS. Es gibt also vieeeeele Möglichkeiten (sogar Quali - Ausbildung mit einem entsprechenden Abschluss und dann BOS - wenn man Französisch oder Latein nachlernt, dann kann man sogar die allgemeine Hochschulreife erlangen!)

Ich würd mich allerdings in BY auf alle Fälle mit den neuen Bestimmungen vertraut machen, die ab nächstem Schuljarh gelten !!! (schau mal auf die KM-Seite!).

Der Elternwille zählt in Bayern übrigends quasi nicht! (wenn man mal davon absieht, dass die Eltern entscheiden können, dass ihr Kind in den Probeunterricht gehen soll. Toll, oder?)

Viel Erfolg bei deiner Prüfung !
joqui


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