Ausschlaggebend für den Übertritt ist der Notendurchschnitt zum Halbjahr in der 4. Klasse (Gymnasium: mind. 2,33). Außerdem gibst du als Lehrerin eine Empfehlung, basierend auf einem Wortgutachten, das Neigungen, Anlagen und Fähigkeiten des Kindes beschreibt.
Soweit ich weiß, zählt der Elternwille mehr.
Wenn also die Eltern das Kind aufs Gym schicken wollen, muss es auf jeden Fall in den Probeunterricht! Falls das Kind diesen besteht (fraglich), kann es aufs Gym. Und du bist aus dem Schneider.
http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/index_07199.asp
Ich hoffe, das war hilfreich!
Kate