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Forum: "Nachteilsausgleich"

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Nachteilsausgleichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: uinonah Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2009 22:36:05

Ich brauche heute mal eure Hilfe.
In meiner 3. Klasse ist ein Junge der chronisch krank ist (Rheuma, Asthma und diverse akute Infekte). Außerdem bestehen eine anerkannte Legasthenie und Dyskalkulie. Er ist kein Förderschüler, im Gegenteil. Durch seine Krankheiten und die Medikamenteneinnahme fehlt er häufig im Unterricht und schafft es oft nicht den Stoff nachzuholen. Arbeiten und Tests kann er oft nicht mitschreiben oder ihm fehlt die Übung.
In der Zeugnisordnung steht etwas von einem Nachteilsausgleich, der gewährt werden kann. Nur bezieht sich das immer auf Förderschüler. Ich habe bis jetzt noch nichts anderes gefunden. Auf den Seiten des Bildungsministeriums in Schleswig-Holstein habe ich nicht wirklich eine Antwort gefunden.
Habt ihr Erfahrungen mit solchen Kindern?
Kann der Nachteilsausgleich auch auf chronisch kranke Kinder angewendet werden?
Wenn ja, in welchem Umfang?
Kann man Zensuren durch Worturteile ersetzen?
Wie sieht es in der 4. Klasse mit einer Schulartempfehlung aus?
Mit Hinweisen würdet ihr mir wirklich weiterhelfen.
Uinonah


für legasthenieneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2009 22:47:38 geändert: 30.04.2009 22:52:18



Fürneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2009 22:57:27

den Nachteilsausgleich muss man nicht unbedingt Förderschüler sein. Die Klassenkonferenz beschließt, ob der Nachteilsausgleich angewandt wrden soll nach einem erfolgten Nachweis durch die Eltern:

§6.2
http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/ZeugnV_SH_P6.htm

Vielleicht lässt sich das auf euren Schüler auch anwenden?



Janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: uinonah Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.04.2009 22:57:44

Skole, den kenn ich, aber der reicht in diesem Fall nicht aus. Er müsste sich auf alle Fächer beziehen.
LG Ui


Vielleicht neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2009 01:43:20 geändert: 01.05.2009 01:46:51



In SHneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2009 08:46:07

kann der Nachteilsausgleich auf alle Kinder angewandt werden, die wegen einer Erkrankung in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind - das müsste auf deinen Schüler anzuwenden sein. Art und Umfang des Nachteilsausgleichs wird von der Klassenkonferenz festgelegt.


Eltern genau informierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cinema Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2009 09:16:00 geändert: 01.05.2009 09:19:30

... sonst kann es in der Klasse 4 bei den Empfehlungen für die weiterführenden Schulen zu schwierigen Elterngesprächen kommen.
Ich habe in meiner 4. Klasse (Förderschule Sprache) eine Schülerin mit einer Aphasie nach einem Schlaganfall. Neben einer Integrationskraft steht dem Mädchen ein Nachteilsausgleich zu, den sie auch bekommt. Dies hatte dann zum einen aber zur Folge, dass die Eltern bei jeder Klassenarbeit, die schlechter als befriedigend war, direkt ohne vorher mit mir zu sprechen bei der Schulleitung angerufen haben und sich beschwert haben, ich hätte ihre Krankheit nicht genügend berücksichtigt, was im übrigen nicht der Fall war.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass zur emotionalen Stärkung der Schülerin die Noten hochgesetzt würden, um Misserfolgserlebnisse zu vermeiden und das Mädchen so mehr anzuspornen. Bei mangelhaften Arbeiten wünschten die Eltern, dass ich die Note nicht unter die Arbeit schreibe, sondern einfach nur die Fehlerzahl.
... Und am Zeugnistag haben sich die Eltern dann beschwert dass das Mädchen "mit den guten Noten" doch eigentlich eine Realschulempfehlung hätte kriegen müssen.


Papierspurneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.05.2009 15:04:33

Ich empfehle, für die Gewährung des Nachteilsausgleiches eine ärztliche Bescheinigung über die Einschränkungen einzufordern.

Dann muss der nachteilsausgelich nicht einmal beantragt werden, sondern er ist automatisch zu gewähren.
Über die Form des Nachteilsausgleiches entscheidet die Fachkonferenz.
Das kann sein:

mehr Zeit bei Klassenarbeiten
Teile statt schriftlich mündlich abzuprüfen
Schüler in einen separaten Raum setzen
Erlaubnis, ein Wörterbuch zu benutzen
Erlaubnis, mit dem Computer zu schreiben statt mit der Hand

uvam.

Der Nachteilsausgleich richtet sich jeweils nach der Art und dem Grad der Behinderung. Das etnscheidet man immer individuell.
Nachteilsausgleich heißt aber nicht, dass diese Schüler lockerer bewertet werden als andere Schüler. Sie haben einfach andere Hilfen.


Nachteilsausgleichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.04.2017 23:22:25

bei allen möglichen Krankheiten...

Das Forum ist älter, aber die Frage immer wieder aktuell.

Eben habe ich eine tolle Übersicht gefunden unter:

http://www.schuleundkrankheit.de/nachteilsausgleich

mit allgemeinen Hinweisen auch zu chronischen Krankheiten

sowie Links zu allen Bundesländern und ihren Bestimmungen.

Vielleicht hilft es auch anderen!

Palim  



Infos sind so alt wie das Forumneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 13.04.2017 08:47:32

die Idee dieser Zusammenstellung ist ja prima, aber, zumindest was mein Bundesland betrifft, sind sämtliche links und Verweise bzw. die Verordnungen und Erlasse, die dahinter stecken, veraltet und beziehen sich noch auf die Integration. Inzwischen wurde ja alles auf Inklusion ausgerichtet.



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