Manchmal findet man auch bei Juristen Erheiterndes. Heute erhielt ich die Durchschrift eines Schreibens meines Anwalts an meinen säumigen Mieter mit dem Satz: "Da Sie sich bereits im Zahlungsverzug befinden, sind Sie darüber hinaus verpflichtet, die durch unsere Tätigkeit entstandenen Kosten wie folgt in Rechnung zu stellen."