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Forum: "Rechtsanspruch auf unterrichtsfreien Tag"

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Rechtsanspruch auf unterrichtsfreien Tagneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blinka Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2009 22:41:41

Ich bin in Elternzeit und werde ab dem kommenden Schuljahr etwas weniger als halbe Stelle machen (12 Stunden). Eine Kollegin meinte, ich hätte damit Anspruch auf einen freien Tag in der Woche. Stimmt das?


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.05.2009 22:56:23 geändert: 29.05.2009 23:07:11

Niedersachsen :
http://www.vbe-nds.de/downloads/pr-aktuell/PR_aktuell_1_2_08.pdf
S. 3

Hamburg:
http://www.svs.hamburg.de/index.php/file/download/1969

NRW:
http://www.vbe-nrw.de/druckversion/1/menu_id/79/content_id/1786.html?session=b96582d66782db4534fab351d8c9325b
§15

Kommt natürlich auf deine Fächer an. Wenn du z.B. Langfächer unterrichtest, könnte es schon schwierig werden.

Ich weiß nicht, aus welchem BL du kommst. Googel doch einfach mal.


Danke!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blinka Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.05.2009 08:28:33

Danke für die ultraschnelle Antwort!!!!


Teilzeit in NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2009 00:09:16

Da du offensichtlich in NRW arbeitest, hier der Hinweise zur Teilzeitarbeit der Bez.reg. Düsseldorf (und das ist etwas anderes als obiger link zur Regelung für Mehrarbeit): http://www.gew-nw.de/binarydata/download/TeilzeitInfo%20BZ%20Ddorf.pdf


Einschränkungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2009 11:59:20 geändert: 02.06.2009 11:59:30

Die Regelung "Teilzeitkräften soll ein freier Tag ermöglicht werden", hat eine Einschränkung:

"...wenn keine dienstlichen Gründe dagegen stehen."

Dies zu beurteilen, ist eine Sache der Schulleitung eventuell in Zusammenarbeit mit dem Personalrat.

Wir haben durchaus schon richtig Zoff gehabt, weil einzelne Kollegen auf ihrem freien Tag bestanden, obwohl das eine signifikante Verschlechterung der Pläne etlicher andere Kollegen und auch Klassen bedeutete.

Dies muss eine Schule nicht hinnehmen.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2009 13:48:26 geändert: 02.06.2009 13:49:38

ich stimme rhauda zu.
noch ein beispiel, das nicht die pläne der andren betrifft:
bei uns in der 5.schulstufe gibts 5 wochenstunden englisch, ab der 6.schulstufe nur 4.
ein teilzeit-englischlehrer muss also entweder auf seinen freien tag verzichten oder darauf, mit einer 5. schulstufe in englisch zu beginnen. beides geht nicht .


@feulneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: liko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2009 14:14:21

Gibt es denn nicht die Möglichkeit, zwei der Stunden als Doppelstunde zu erteilen? Also eine 5-stündiges Fach wäre bei uns wirklich absolut kein Problem.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2009 14:17:25

die möglichkeit gäbe es, aber im anfangsunterricht eine doppelstunde zu halten, finden die englisch-kolleginnen nicht sinnvoll.
(in deutsch zB haben wir das sehr wohl).


@blinkaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2009 15:32:42

Es ist zwar gut die rechtlichen Vorgaben zu kennen, aber ich würde an deiner Stelle ein vertrauensvolles Gespräch mit der Schulleitung führen. Es ist doch in eurer beider Interesse eine möglichst für beide Seiten vertretbare Lösung zu finden. Und je früher man ein solches Gespräch führt, desto besser.


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