Jeder, der auf einem Bild zweifelsfrei erkannt werden kann (Ausnahmen bei Gruppenaufnahmen mit einer großen Zahl von Personen, zB Schulfotos mit allen Schülern Lehrern etc.)muss sein Okay geben, wenn das entsprechende Bild verwendet werden soll - sei es bei einer HP oder bei anderen Sachen.
Es gibt da ne relativ schöne Sache von der FWU (Unter Medienrecht bei den Links auch zu finden). Da steht:
Ein wichtiger Teil dieser Persönlichkeitsrechte ist das „Recht am eigenen Bild“, das im
Kunst-Urhebergesetz geregelt ist (im Internet unter http://www.gesetze-iminternet.
de/kunsturhg/BJNR000070907.html). § 22 führt aus: „Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung
des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung
gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung
erhielt.[...].“ In § 23 werden die Ausnahmen genannt. Das sind u. a.: „Bilder, auf denen
die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“
und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten
Personen teilgenommen haben.“
(...)
Für die Schule heißt das: Fotos oder Videoaufnahmen von Personen darf man ungefragt machen.
Man darf sie aber auf keinen Fall ohne Erlaubnis der Abgelichteten veröffentlichen.
(
http://www.fwu.de/sl/service/recht.php?nav=sl_service⊂=7 )
Hier kann man die Broschüre ganz unten downloaden...
Thomas