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Forum: "Schülerbeurlaubung vor den Sommerferien"
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| ??? | | von: klexel
erstellt: 04.07.2009 19:20:14 geändert: 04.07.2009 19:21:35 |
ob es sich um schwache oder starke schülerInnen handelt.
Wieso denn das??? Gilt nicht gleiches Recht für alle?? Die Rechtslage ist doch eindeutig.
Das Kind, das zur Kur fährt, ist natürlich beurlaubt, keine Frage.
Aber in den anderen Fällen??
Bei uns gibt es immer wieder Eltern, speziell aus der Türkei, die sich ihr Recht selber stricken. Die sagen auch knallhart, dass es wesentlich billiger ist, wenn die ganze Familie ein paar Tage früher fliegt und dafür ne Woche länger bleibt. Und das hat doch mit starken oder schwachen Schülern nun wirklich nichts zu tun. Und so eine Bemerkung interessiert die nicht die Bohne. Das muss schon wehtun. Und da ist das Bußgeld leider auch nur eine kleine Maßnahme...
Man wird doch unglaubwürdig, wenn man mit zweierlei Maß misst.
Übrigens: Das Risiko, in der Türkei krank zu werden und dann ein türkisches Attest zu bekommen, ist bei türkischen Kindern besonders hoch.
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