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Forum: "Test mit Zuhilfenahme des Ordners?"

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Test mit Zuhilfenahme des Ordners?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stefantu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2009 17:55:59


ANFRAGE aus BW:

Hallo,
um die Schülerordner zu überprüfen habe ich eine Methode gefunden, die ich sehr geeignet finde: Ich schreibe einen kurzen Test, für den die Schüler ihrer Ordner benützen dürfen. Die Frage sind so gestellt, dass sie sich eng an Ordnereinträgen orientieren und weniger aus dem Allgemeinwissen heraus beantwortet werden können. Das sind nun nicht unbedingt die sinnigsten Fragen, aber es geht ja hier in erster Linie darum zu kontrollieren, ob die Schüler ihre Ordner mitbringen und sie so führen, dass sie daraus Informationen abrufen können.

Ich bin mit der Methode sehr zufrieden. Den kurzen Test zu machen und korrigieren ist wesentlich weniger Aufwand als einen Klassensatz Ordner einzusammeln und komplett durchzuschauen. In der Klasse dauert das Ganze nur 15 Minuten. Ich muss nicht bewerten, ob ich die Einträge ordentlich genug finde, sondern die Schüler zeigen selbst, ob sie sich in ihrem Ordner zurecht finden – neben einer Gewissen Sorgfalt lässt sich damit auch prüfen, ob die Schüler sich im Ordner auskennen oder nur hübsch brav abheften. Der Ordner wird als Arbeitsmittel und Nachschlagewerk aufgewertet, auch für die, die sich auf Klassenarbeiten nicht extra vorbereiten.
Weniger gefällt mir, dass man Pech hat, wenn man ausnahmsweise an so einem Test mal seinen Ordner vergessen hat.

Ich habe nun noch ein schulrechtliches Problem:
In der Notenverodnung BW §8 Abs. 2 heißt es: „Schriftliche Wiederholungsarbeiten geben Aufschluss über den erreichten Unterrichtserfolg der vorangegangenen zwei Unterrichtsstunden einer Klasse und einzelner Schüler und weisen auf notwendige Fördermaßnahmen hin. Sie können auch als Nachweis dafür dienen, mit welchem Erfolg die Hausaufgaben bewältigt wurden. Für die Anfertigung einer schriftlichen Wiederholungsarbeit sind in der Regel bis zu 20 Minuten vorzusehen.“

Ich will aber viel längere Zeiträume abfragen. Wie kann ich schriftliche, unangekündigte Test zum Ordnerinhalt machen – die vom Schulrecht abgedeckt sind?

Mit freundlichen Grüßen Stefantu




Superidee!!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2009 23:55:36 geändert: 14.07.2009 23:56:21

Das werde ich bestimmt im nächsten Schuljahr mal machen.Gleichzeitig kann man den Schülern so auch deutlich machen, dass man die Dinge in seinem Ordner auch ein wenig verstanden haben sollte. Einige schreiben nämlich alles in Schönschrift irgendwo ab und verstehen kein Wort.

Zu deinem Problem:
"Sie können auch als Nachweis dafür dienen, mit welchem Erfolg die Hausaufgaben bewältigt wurden."
Hausaufgabe ist dann eben, den Ordner auf Vordermann/-frau zu bringen. So geht's vielleicht, oder?


Lerneffektneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2009 07:23:32

Weniger gefällt mir, dass man Pech hat, wenn man ausnahmsweise an so einem Test mal seinen Ordner vergessen hat.

Aber auch das hat einen Lerneffekt: du kannst nicht mitarbeiten, wenn du deine Arbeitsmittel nicht dabei hast. Und wir alle wissen, wie oft das passiert.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2009 14:09:13

Über die Vorgaben aus BY weiß ich nichts,
aber eine weitere Möglichkeit, die in in der GS in Klasse 3/4 im Sachunterricht schon genutzt habe, ist,
einen Test vorzubereiten, den die Schüler zunächst (am 1. Tag) ohne Mappe schreiben,
anschließend bekommen sie (am 2. Tag) die Möglichkeit, ihre Mappe zu Hilfe zu nehmen und ihren Test zu ergänzen.

Vor allem zu Beginn der 3. Klasse im fachfremden Unterricht ist es eine gute Möglichkeit, den Schülern zu zeigen, wie eine Klassenarbeit aussieht, was man dafür lernen sollte...

... und wie so etwas bewertet wird:
Am 3. Tag wird gemeinsam die Arbeit besprochen und die Schüler dürfen richtige Ergebnisse mit einem Buntstift abhaken bzw. sich selbst Punkte geben.
Dabei erkennen sie selbst sehr genau, was sie hätten wissen oder antworten können, aber vielleicht nicht hingeschrieben haben.
Unter die Arbeit schreiben sie:
Ich würde mir xy Punkte geben.

Erst danach korrigiere ich selbst die Arbeiten und schreibe dann die Punktzahl drunter, die ich ermittelt habe.
Benoten muss ich diese Arbeiten nicht, meistens gebe ich einen Hinweis, bis zu welcher Punktzahl die Aufgabe recht ordentlich gelöst wurde.

Palim


Ich schließe mich christeli anneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mitzekatze Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2009 14:15:49

wenn jemand seinen Ordner vergessen hat, ist das perönliches Pech. Das klingt vieleicht sehr hart, aber der Lerneffekt ist schnell da. Das passiert so schnell nicht ein zweites mal. Genauso verfahre ich auch bei Klassenarbeiten, wenn jemand seinen Taschenrechner vergessen hat (wenn es sich nicht gerade um Trigonometrie in der KLasse 10 handelt).


Nicht BW, sondern NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hovi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2009 14:28:43 geändert: 15.07.2009 14:32:33

wir unterscheiden zwischen unangekündigten Kontrollen - eine Lernstand-/Lernzielkontrolle - der letzten beiden U-stunden. Allerdings werden die SuS zu Beginn des Schuljahres darüber informiert.
Ebenfalls informiert werden die SuS über Tests, die einen größeren Umfang haben. Wichtig ist es, die Themen 1 Woche vorher bekannt zu geben, eine kurze, evt. methodisch bekannte, spielerische Wiederholungsphase anbieten und dann darfst du den Test schreiben, auch mit Ordner.

Weiterführend ergänzt deine Art der Abfrage, die ich auch hin und wieder nutze, auch den Bereich von Transferleistungen.

hovi



Schulrechtlich noch keine Lösungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: stefantu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2009 15:08:44

Danke für eure Beiträge.
Wie man einen vergessenen Ordner benoten soll, will ich hier nicht verhandeln - das wäre ein extra Thema.
Mein schulrechtliches Problem ist nach wie vor ungelöst. Ich denke nicht an Grundschüler, es geht durchaus ums Noten machen. Ankündigen möchte ich den Test nicht. Ich will ja die SuS auch dazu bringen ihren Ordner regelmäßig mitzubringen. Man sollte es eben nicht Test nennen, aber wo kann man es dann verorten, schulrechtlich. Im Grunde ist es ja nichts anderes als wenn ich Ordner einsammele und dann benote, das ist legal (auch unangekündigt, oder?). Ein allgemeine Ankündigung, dass ich solche Ordnertests mache ist dagegen sinnvoll und kein Problem.
MfG, Stefantu


Schulrecht und Fairnessneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hovi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.07.2009 16:21:37

...ich verstehe dein Anliegen und ich kenne auch durchaus das Dilemma der vergessenen Mappen.
Schulrechtlich habe ich dir eben Möglichkeiten von NRW geliefert. Mappen müssen mE auch angekündigt eingesammlt werden.
Vielleicht ist es in BW anders?!
Mit einer Vorabinformation an deine Klassen - in schriftlicher Form - vielleicht sogar als Info über die SL (klassenübergreifend)? könnt ihr alle SuS, sowie interessierte Eltern erreichen und zwar grundsätzlich und verpflichtend. Habt ihr einen Schulplaner, verbindliches Hausaufgabenheft? Da kann und muss es dann rein.
Dann kann eine/zwei Woche/n vorher der große Test mit Ordner angekündigt werden. Wer seine Mappe nicht ordentlich führt, dem hilft auch die eine Woche nicht, aber interessierte SuS können noch das eine oder andere Wissen vertiefen und das ist doch in unserem Sinne, oder?

Ansonsten hast du jederzeit die Möglichkeit den Stoff der letzen beiden Stunden abzufragen, ohne Ankündigung. Da erreichst du doch auch deine Pappenheimer (Wenn es dir nur um die Mappe geht)




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