Hallo ihr Lieben,
ich bin in der glücklichen Situation, seit zwei Jahren mit dem Ref fertig zu sein , seitdem als angestellte Lehrerin an einer GS in NDS zu arbeiten und zum 01.08.09 verbeamtet zu werden.
Während des Refs war ich bei der Debeka versichert. Von den Leistungen her war damals alles OK, nur die Mitarbeiter dieser Versicherung haben keinen positiven Eindruck bei mir hinterlassen (sehr arrogant etc.).
Nun ja, während meiner Zeit als Angestellte war ich wieder in der GKV und habe während dieser Zeit eine Anwartschaft bei der Debeka für ca. 5 Euro im Monat gehabt.
Diese Anwartschaft habe ich kürzlich gekündigt, weil ich mich ab dem 01.08. aus verschiedenen Gründen bei einer anderen PKV versichern möchte.
Heute kam die Kündigungsbestätigung, allerdings mit einer ärgerlichen Nachricht: "Die Kündigung beendet das Versicherungsverhältnis nicht zu dem gewünschten Termin (31.07.09), weil es sich hierbei nicht um den bedingungsgemäß möglichen Zeitpunkt handelt. Ihre Kündigung bestätigen wir Ihnen unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von drei Monaten nach §13 Abs. 1 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen zum 30.04.2010."
Ich habe nun meine Unterlagen gewälzt und finde in dem genannten Paragraphen nichts Entsprechendes. Dort geht es zwar um Kündigungen, aber dort steht nichts mit drei Monaten und auch nicht, warum ich dann nicht zum 30.9. (also in drei MOnaten) kündigen kann, sondern noch ein dreiviertel Jahr dort die Anwartschaft laufen lassen muss??
Kann mir bitte jemand auf die Sprünge helfen? Die (sorry) ätzenden Vertreter möchte ich nicht fragen, die haben mir die letzten Wochen schon schwer genug gemacht...
DANKE!!!!!!!