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Forum: "Gehaltsstufe/ Besoldung/ ... ?"

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Gehaltsstufe/ Besoldung/ ... ?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: julia17 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.07.2009 19:41:42

Hallo liebe Leute,

ich bin jetzt erfolgreich durch meine zwei Jahre Seiteneinstiegszeit durchgekommen und habe in Niedersachsen weiterhin keine Aussicht, verbeamtet zu werden.
Immerhin habe ich einen unbefristeten Vertrag in der Tasche und werde nach dem Tarifvertrag der Länder (TdL 13) bezahlt. *freu*

Nun habe ich allerdings erfahren, dass ich in einem benachbarten Bundesland verbeamtet werden könnte, sofern man dort meinen Nachweis über den Erfolg des Seiteneinstiegs anerkennt (was vermutlich kein Problem sein dürfte).

Bevor ich aber ernsthafte Überlegungen anstelle, ob ich umziehen sollte, wüsste ich gern, wieviel mehr Geld ich als Beamtin tatsächlich bekommen würde - in welche Besoldungsgruppe wird man eigentlich so als "normale" Lehrerin am Gymnasium eingestuft? Und welche Zuschläge kommen dazu? Wann oder wie erreicht man eine höhere Stufe?

Die Beträge in den Tabellen sind ja wohl brutto - was muss man da noch abziehen? Gibt es da große Unterschiede zu meiner jetzigen Gehaltsabrechnung?

Ich bin echt uninformiert, ich geb's ja zu... Aber bisher war die Möglichkeit einer Verbeamtung absolut nicht denkbar, darum habe ich mich auch nicht um diese Fragen gekümmert...

Vielleicht kann mir ja jemand von Euch weiterhelfen. Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße, Julia





Welches Bundesland?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2009 11:06:41

Ich gehe einmal von NRW aus. Einstiegsamt für SekI+II-Lehrer A13 BBesG.

Um einen genauen Vergleich zu haben, kannst Du in die Besoldungstabellen schauen. Vom Brutto gehen bei der Besoldung die Steuern und der Beitrag zur Krankenzusatzversicherung ab. Weitere Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen fallen nicht an.

Ohne groß nachzurechnen ist die Besoldung dem TV-L-Gehalt vorzuziehen, da eindeutig lukrativer.

Ein Tipp, erkundige dich nach den regelungen für die Altersversorgung. Wenn Du Seiteneinsteiger bist, musst Du ja Beitragszeiten bei der GRV haben. Wie werden zukünfige Rentenzahlung auf die pension angerechnet?


Übersicht der Tarifverträge und Besoldungsordnungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruhezone Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 09.08.2009 23:50:54 geändert: 10.08.2009 00:04:29

Hallo Julia,
auf folgender Seite kannst du ziemlich einfach dein Netto und Brutto Gehalt als Angestellter/Beamter in den einzelnen Bundesländern ausrechnen lassen:
http://oeffentlicher-dienst.info/
Als Beamter wirst du nach Alter bezahlt. Unter Hilfestellung bei den Besoldungsgruppen kannst du deine Stufe entsprechend deines Alters ablesen. Als Beamter musst du allerdings noch die Krankenkasse abziehen. Gesetzliche KK zur Zeit 15.5%(als Beamter wird nicht die Hälfte vom Arbeitgeber übernommen!!) bzw. private KK meist deutlich billiger, da die Hälfte durch die Beihilfe bezahlt wird. Je nach Alter und Vorerkrankungen /Beieinträchtigungen kann die private KK aber auch sehr teuer werden.
Viel Erfolg


Linkneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.08.2009 08:29:38

... auf folgender Seite kannst du (andere auch)ziemlich einfach dein Netto und Brutto Gehalt als Angestellter/Beamter in den einzelnen Bundesländern ausrechnen lassen:
http://oeffentlicher-dienst.info/


Guter Link!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: olkj Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.08.2009 11:54:18

Vielen Dank. Mir fällt auf, dass für BW eine "allgemeine Stellenzulage" von knappen 80€ angeführt wird, die es auf meiner Gehaltsmitteilung aber nicht gibt. Hab ich da was verpasst? Die Tabelle sieht doch aktuell aus und Grundgehalt, Familienzuschlg stimmen genau.
Kann mich jemand aufklären?


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