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Forum: "Regelung Leistungsbewertung / Notenvergabe NRW"

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Regelung Leistungsbewertung / Notenvergabe NRWneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: zodiacxp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.08.2009 14:50:46

Es heißt Noten seien nicht arithmetisch sondern pädagogisch zu erteilen.

Wo steht das für NRW genau? Im SchulG konnte ich nichts finden, einen Erlass finde ich auch nicht.

Was passiert wenn man (erkennbar) dagegen verstößt und nur die Endnoten für Zeugnisse etc. errechnet? Gibt das eine Abmahnung, ein böses "Du du" etc.?


Das kann manneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.08.2009 00:09:34 geändert: 15.08.2009 00:11:09

so nicht sagen. Eine arithmetisch errechnete Note kann ja mit der pädagogischen durchaus übereinstimmen. Erfahrungsgemäß neigen vor allem Mathematiker eher zur arithmetischen, Sprachler zur pädagogischen.

In § 48 (2) des Schulgesetzes heißt es nur
"Grundlage der Leistungsbewertung
sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich
„Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im
Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sowie die
Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen werden bei der Leistungsbewertung
angemessen berücksichtigt."
Ich glaube, die näheren Ausführungen zur Zensierung müsste in Erlassen oder in den Kernlehrplänen der jeweiligen Fächer stehen. Oder schau mal in die APO. Im Übrigen sind die Fachkonferenzen dafür zuständig, Kriterien für die Zensurengebung zu erarbeiten.



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