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Forum: "Wie begründe ich meinen Versetzungsantrag?"

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Wie begründe ich meinen Versetzungsantrag?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: anneblythe Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2009 13:15:34

Hallo,

ich bin Grundschullehrerin in NRW, wurde vor einem Jahr verbeamtet und bin jetzt mit meinem zweiten Kind in Elternzeit. Ich stelle gerade einen Versetzungsantrag, weil ich die langen Fahrzeiten nicht mit der Familie unter einen Hut bekommen werde. Schon in der Schwangerschaft hat mich die Fahrerei echt an meine Grenzen gebracht.

Ich habe die entfernt liegende Stelle damals angenommen, da sich in der Nähe überhaupt nichts anbot und ich meine Familie finanziell über Wasser halten musste. Aber das kann ich wohl kaum in den Antrag reinschreiben, oder?

Wer kann mir einen Rat geben? Wie begründe ich den Antrag wirklich überzeugend?



mehrgleisig fahren bzw. Rat suchenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ysnp Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2009 14:38:05

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass du den Antrag so begründest, wie du es hier erklärt hast.
Als ich mich aus persönlichen Gründen versetzen ließ oder es um Versetzungen ging, habe ich an den zuständigen Stellen (Schulämter) zusätzlich selbst vorgesprochen, das fand ich immer den besten Weg. Kompetenten Rat holt man sich beim Personalrat oder bei einem Lehrerverband, dahin würde ich mich auf jeden Fall wenden. Manchmal ergeben sich Wege, an die man nicht gedacht hat.
Viel Erfolg:
ysnp


Durchaus erfolgversprechend:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2009 17:03:21

Mal in die Sprechstunde des Landtagsabgeordneten gehen!
Bei mir hats zweimal geholfen.
Und dann mal rumhören bei den Zielschulen, sich eventuell auch mal vorstellen usw.
rfalio


Viel einfacher!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sfstoeckchen Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.08.2009 18:11:25

Du schreibst, du wärst gerade in Elternzeit. Wenn du diese mindestens 1 Jahr lang nimmst, hast du anschließend Anspruch auf wohnortnahen Einsatz! Das hängt u.a. mit dem Frauenförderkonzept zusammen. Also nicht bitte, bitte machen, sondern Kontakt zu deinem Personalrat aufnehmen!


Oliverneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: brittacci Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 18.08.2009 22:17:07

Auf www.oliver.de musst du den Versetzungsantrag stellen. Allerdings musstest du den Antrag bis zum 31.07.09 für das nächste Schuljahr gestellt haben (das wird also knapp). Da kannst du dann auch aus Vorgaben auswählen ("Familienzusammenführung mit Kind(ern)). Soweit ich weiß, kannst du aber keinen Versetzungsantrag stellen, wenn du in Elternzeit bist. Du kannst dich dann aber "ausleihen" lassen, wenn beide Schulämter mitspielen. Ansonsten würde ich es auch so machen, wie bereits geschrieben wurde, nämlich nach 1 Jahr Elternzeit auf eine wohnortnahe Stelle bestehen.
Viel Erfolg!


Wohnortnah???neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: luname Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.12.2010 12:34:08

Die Beiträge sind zwar schon etwas älter, aber vielleicht bekomme ich ja hier trotzdem noch eine Antwort
Gilt die Vorgabe mit der wohnortnahen Stelle in allen Bundesländern? Und wie nah oder weit ist wohnortnah in etwa? Meine Schule ist momentan ca.25-30km entfernt. Zählt das schon dazu?

Danke für eure Antworten!

Anne


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