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Forum: "Gehalt erst nach Erhalt der Urkunde?"

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Gehalt erst nach Erhalt der Urkunde?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: heike1410 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2009 12:29:34

Hallo!

Ich habe seit dem 3.8 eine Beamtenstelle. Die Entscheidung, die Stelle mit mir zu besetzen, erfolgte sehr kurzfristig, trotzdem war es mir gelungen bis zum Unterrichtsstart am 6.8. alle erforderlichen Unterlagen (Gesundheitszeugnis usw.) einzureichen. Trotzdem ist die Urkunde für die Verbeamtung erst am 7.8. in der Schule eingetroffen und ich bin auch erst dann vereidigt worden. Jetzt soll ich erst ab dem 7.8. Geld bekommen und nicht erst ab dem 3.8., obwohl dieses Datum auf der Urkunde steht. Ist das rechtens? Es geht zwar nur um wenige Tage, aber ich kann doch nichts dafür, wenn irgendwo meine Unterlagen "stecken" bleiben oder womöglich die Post noch langsam arbeitet. Außerdem kenne ich Freunde, bei denen war es egal, wann sie die Urkunde bekommen haben, sie haben trotzdem ab dem 1. Tag Geld bekommen. Weiß da jemand Rat? Meine Sachbearbeiterin beim NLBV war wenig kooperativ...


Rechtsgültigkeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2009 12:36:51

Hallo,
bei uns in Bayern ist es zumindest so, dass erst mit dem Überreichen der Urkunde die Ernennung rechtsgültig wird. Also hast du auch erst ab diesem Tag Anrecht auf entsprechende Bezahlung.
Dabei ist es unerheblich, welches Datum auf der Urkunde steht.

Thomas


Dienstantrittsmeldungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2009 14:32:52

von Deiner Dineststelle sollte eine Dienstantrittsmeldung an die Schulbehörde ergangen sein.
Da steht, wann du die Arbeit aufgenommen hast.
Nach meinem Rechtsempfinden sollte das Datum dann auch gelten.


Beamtengesetz (hier: Bayern)neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2009 14:59:13 geändert: 15.09.2009 15:04:56

In Bayern gibt es ja das Bayerische Beamtengesetz, das in den anderen Bundesländern ähnlich sein dürfte. Hier steht in Art 18 Abs 3:

(3)
Die Ernennung wird mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam, wenn nicht in der Urkunde ausdrücklich ein späterer Tag bestimmt ist.


Thomas

PS: Das NBG sieht den gleichen Modus vor:

§8 Abs 4 NBG:

(4) Die Ernennung wird mit dem Tag der Aushändigung der Ernennungsurkunde wirksam, wenn nicht in der Urkunde ausdrücklich ein späterer Tag bestimmt ist.


michneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nieha Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 15.09.2009 18:53:10 geändert: 15.09.2009 18:54:14

hat das gleich zwei Mal getroffen. Einmal im Jahr 1998 als ich mein Referendariat in BaWü antrat und das Gesundheitsamt mein Gesundheitszeugnis verschlampte und dann nochmal 2003 als ich nach Niedersachsen wechselte und sehr kurzfristig eingestellt wurde. Beides Mal bekam ich die Urkunde etwa eine Woche nach Schulbeginn und ich wurde für diese Woche auch nicht bezahlt. In beiden Fällen stellten mir die Rektoren "frei" ob ich arbeiten wolle oder nicht (ich war ja auch nicht versichert), was aber sozusagen albern war, denn wer übernimmt zwar ne Klasse (oder steigt ins Referendariat ein) sagt dann aber die ersten 5 Tage Klassenunterricht übernehme ich nicht, weil ich keine Urkunde habe.

Insofern wirst du wohl keine Chance auf Gehalt für die "nicht beurkundeten" Tage haben.

Dennoch viel Spaß bei deine Arbeit!
Es ist zwar ärgerlich, aber ich denke manchmal muss man den Bürokratischen Wahnsinn wohl einfach hinnehmen.


ditoneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: fruusch Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.12.2011 21:18:22

Mir ist dasselbe in RLP passiert. Auf der Urkunde stand 01.08., das Schreiben datierte vom 01.05., die Urkunde traf in der Schule erst am 04.08. ein und ich wurde dann am 05.08. vereidigt. Rate mal, ab wann ich Geld bekommen habe...

Noch dazu wurde dann meine Vereidigung bei der OFD verschlampt, so dass ich mein erstes Gehalt tatsächlich erst Mitte September bekam.

Der Staat macht es sich da recht einfach und spart damit jede Menge Geld. Der einfache Beamte muss es ausbaden. Ich kenne bei uns im Kollegium jedenfalls mehrere Leute, denen es bei der Verbeamtung ähnlich erging - aber das sind natürlich alles Einzelfälle...


nicht rechtlosneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.12.2011 06:46:54

Entscheidend ist der Arbeitsbeginn. In der Zeit zwischen Aufnahme der Tätigkeit bis zur Vereidigung seid ihr "Beschäftigte des Landes". Das Arbeitsverhältnis ist dann zunächst bis zur Verbeamtung ein Angestelltenverhältnis.

Gestzt den fall jemand wird (zumindest hioer in NRW) wegen seines BMI (zu kurz für seine Masse) nicht verbeamtet, so wird er zunächst im Angestelltenverhältnis als "Tarifbeschäftigter" geführt. Das Gehalt wird ab dem Einstellungsdatum gezahlt. Wenn nicht, dann muss man einen Arbeitsrechtler (Juristen) mit der Angelegenheit betrauen.

In der zeit zwischen Beendigung des Referendariates bis zum Dienstantritt ist man "arbeitslos". Es ist sinnvoll sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend zu melden, auch wenn man keinen Anspruch auf Bezüge hat. Dies ist dem umstand gedankt, das man im Referendariat als "Beamter auf Widerruf" auch keine Beiträge in die AV eingezahlt hat.


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