Ich arbeite z.Zt. nach längerer Krankheit nach dem Hamburger Modell zur Wiedereingliederung in den Schuldienst. Leider finde ich nirgends ausführliche Informationen dazu im Netz. Welche RECHTE und PFLICHTEN (z.B. bzgl. Aufsichten, Teilnahme am Lehrersprechtag, ...) habe ich während dieser Zeit?
LG, renret