ist das denn für eine Frage?? Hab ich ja noch nie gehört.
Wenn du Beschwerden und Probleme wegen deiner Schwangerschaft hast, dann wirst du krank geschrieben, egal ob aus psychischen Gründen oder anderen krankheitsbedingten Problemen. Das muss dein Gyn entscheiden.
Von einem Beschäftigungsverbot hab ich in diesem Zusammenhang noch nie etwas gehört (außer im Augenblick wegen der Schweinegrippe, aber da läuft ja sowieso alles etwas anders..). Das gibt es doch nur, wenn Gefahr für Mutter und/oder Kind besteht, z.B. durch ansteckende Kinderkrankheiten o.ä.Und dass dann jemand stattdessen ins Schulamt geschickt wird, ist ja wohl ein Witz. Hat das schon mal jemand erlebt??
Oder kenn ich das nur nicht, weil es das mal wieder in Niedersachsen nicht gibt??