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Forum: "Schwimmunterricht Erlass Niedersachsen"

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Schwimmunterricht Erlass Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2009 18:03:31

Vielleicht kann jemand helfen. Ich weiß, dass es in diesem Schuljahr oder im letzten einen neuen Runderlass bezüglich des Schulschwimmens gegeben hat (oder eine Durchführungsbestimmung, kann mich nicht mehr so genau erinnern).
Ich finde im Netz aber nur die Fassung von 2005.

Wer weiß, wo ich die neuesten Sachen finde oder hat sie auf Platte und kann sie mir mailen?

Danke.


schure.deneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2009 19:36:20 geändert: 16.12.2009 19:39:48

Schau doch mal unter

4.2.1.3
http://www.schure.de/22410/23,6,52100,1.htm


5.9 http://www.schure.de/22410/307/84001,3.htm

Oder musst du genau wissen, WAS sich geändert hat?
(oder meintest du, dass das veraltet ist?)

Palim


@palimneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2009 19:39:03

Aber diese Erlasse sind doch von 2004


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2009 19:40:10

habe ich inzwischen auch gesehen


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2009 20:06:13



Danke alle...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2009 21:39:38 geändert: 16.12.2009 21:40:20

... was mich so wurmt ist: ich habe in diesem Schuljahr hundertprozentig eine Durchführungsbestimmung zu Schwimmunterricht gelesen, in der ganz eindeutig geregelt ist, wie viele Aufsichtspersonen für wie viele Schüler nötig sind und dass Bademeister nicht als Aufsichtsperson gilt. Weiterhin sthet drin, dass ein AKTUELLES Rettungsschwimmabzeichen in Bronze vorhanden sein muss.

Ich weiß noich genau, dass ich mich zu der Zeit gewundert habe, wie denn dann der Schwimmunterricht überhaupt noch durchführbar sein soll.

Ich kann mich aber nicht mehr daran erinnern, wo ich das gelesen habe und von wann die Bestimmung war. Auf jeden Fall war das NACH 2005. Nibis hat aber auch den alten Erlass eingestellt, soweit ich es euren freundlichen Links entnehmen kann.

Es geht mir darum, Kollegen zu schützen, die meinen, das alles nicht so ernst nehmen zu müssen und Unterversorgung von Aufsichtspersonal auf ihre persönliche Kappe nehmen zu können.

Ich halte es für eine Sache der Fürsorgepflicht, solche Aktionen nicht zu genehmigen, wenn nicht dem Erlass Genüge getan wird (ich erinnere an den Thread zu dem ertrunkenen Schüler).
Danke erst einmal für Eure Links. Ich werde wohl die Schulverwaltungsblätter der letzten 12 Monate durchforsten müssen.







... also in Bayern ist dasneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: joqui Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.12.2009 22:04:35 geändert: 16.12.2009 22:17:00

... in der "Oberbayerischen Schwimmverordnung" (cooles Wort, gelle ) geregelt. Vielleicht gibt es so einen vollmundigen Begriff auch in anderen BL?

lg hki (in der Oberbayerischen Schwimmverordnung sind übrigens 30 Kinder in einer Schwimmgruppe. Aber Schwimmer und Nichtschwimmer dürfen nicht zusammen in einem Becken unterrichtet werden. Dafür sind geeignete ORganisationsformen zu finden.... Klonen der Lehrkraft natürlich nicht erlaubt... )




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