Sobald du verbeamtet bist, gelten für dich die Regelungen der Beamten - eigentlich klar. Das heißt nach meiner Interpretation auch, dass du deine Elternzeit entsprechend verlängern kannst. Du solltest dich allerdings nach dem Ländertarif für Beamte in S-H erkundigen; das ist ja inzwischen in jedem Bundesland anders.
Was die Versicherung angeht: als Beamtin bist du nicht mehr pflichtversichert, sondern erhältst Beihilfe nach einem bestimmten Prozentsatz (je nach Familienstand) und musst dich für die dadurch entstehende Lücke privat versichern. Eine Versicherungsbefreiung wegen der Elternzeit gibt es in der privaten nicht.
Ich würde dir aber trotzdem zur Verbeamtung raten; die Schulbehörde bietet das ja wohl in Kenntnis deiner Elternzeit an, oder?
Schöne Weihnachtsgrüße!
angel
Hallo, wollte noch eben klären, wie es mittlerweile aussieht.
BIn seit 1.4.10 verbeamtet auf Probe und meine Elternzeit habe ich bis zum 3. Geburtstag im Jahr 2012 verlängert.
Mittlerweile muss ich dann leider auch in die PKV einzahlen, was das ganze Elterngeld wegfrisst..... naja, man kann nicht alles haben
Ich habe ein ganz ähnliches Anliegen: Ich werde zum 01.08.2014 möglicherweise in des Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt (aus einem Angestelltenverhältnis heraus). Mein vor. Geburtstermin wurde auf den 14.06. berechnet und demnach befinde ich mich bis Mitte August noch im Mutterschutz. Ich stehe auf Grund der finanziellen Belastung während der anschließenden Elternzeit durch die zukünftige PKV für mich und meine vier Kinder vor der Frage, ob man das Beamtenverhältnis nicht noch aufschieben könnte/ sollte? Hat jemand evtl. dazu weitere Erfahrungen?
man kann auch freiwillig in der gsetzlichen KK bleiben, muss dann aber die vollen Beiträge zahlen (ca. 15% vom Gehalt) statt wie bisher nur die halben. Dafü sind die Kinder dann wieder kostenlos mitversichert. Wer allerdings freiwillig versichert ist, bekommt kein Mutterschaftsgeld von der KK!
Wie es mit der Kostenübernahme während des Elterngeldbezugs und in der restlichen Elternzeit aussieht, weiß ich nicht genau. Soweit ich weiß, wird dann das Einkommen des Partners halbiert und als Basis für die KK-Beiträge hergenommen. Meist ist das etwas günstiger als die PKK, das muss man aber im Einzelfall durchrechnen, das hängt von vielen Faktoren (Alter, Vorerkrankungen, Zahl der Kinder...) ab.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen, habe soeben mit meiner KK einen Termin zur Beratung ausgemacht. Grundsätzlich wird sich für mich finanziell kein großer Unterschied ergeben, aber da mein Mann auch Elternzeit nimmt und sich aus den vier Kindern noch weitere Konsequenzen auch für ihn ergeben (z.B. Beihilfeanspruch...) könnte die GKK tatsächlich die bessere Alternative sein. Gebe später nochmal ne Info.
Also der Tip mit der GKK war Gold wert und bringt mich finanziell keinsterweise in SchieflageDa mein Mann auch Elternzeit nimmt und ich über kein Einkommen verfüge, wird die Hälfte des Elterngeldes meines Mannes (abzüglich der Kinderfreibeträge) für die Ermittlung meines Beitrages (14,9%)herangezogen. Die Kinder sind weiterhin bei mir familienversichert, so dass gerade der Mindestbeitrag anfallen wird. Super, die größten Ängste sind mir so genommen. Viele Grüße
hat jemand schon mal was davon gehört, dass man, sobald kein Statuswechsel vorliegt nicht mehr von der freiwilligen (gesetzlichen) Versicherung in die Privatversicherung wechseln kann. Also um bei meinem Beispiel zu bleiben - ich werde jetzt verbeamtet und entscheide mich aus Kostengründen für die freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt jedoch die private Versicherung günstiger sein kann ich nicht so einfach wechseln, da ich ja bereits verbeamtet bin und somit kein Statuswechsel vorliegt. Von den Versicherungen bekommen ich da unterschiedliche Auskünfte, als ob sich jeder die Vertragsabschlüsse sichern möchte. Vielleich kann mir ja jemand mit weiteren Infos weiterhelfen?
nur nach meinem bisherigen Kenntnisstand, gilt Folgendes:
Von der GKV kannst du relativ problemlos zur PKV wechseln. Liegt kein Statuswechsel vor, musst du aber gewisse Kündigungsfristen beachten, die im Vertrag festgehalten sind (meist 3 Monate zum Jahresende). Beim Statuswechsel kannst du von einem Tag auf den anderen, bzw. wie bei mir damals sogar 1-2 Wochen rückwirkend kündigen und zur PKV wechseln.
Umgekehrt ist der Wechsel weitaus schwieriger, da muss idR wieder ein Statuswechsel zur Pflichtversicherung vorliegen. Und selbst da bin ich mir nicht sicher, ob du dann einfach so wechseln kannst, ich hab da schon so manche Horrorstory gelesen...