Das ist im Schul-und Beamtenrecht geregelt. Kannste ganz leicht googeln. Da ich nicht weiß, für welches Bundesland du fragst, guck mal lieber selber.
Ich weiß nur, dass momentan bei uns (Saarland) die Regelung heißt: Wenn du aus dienstlichen Gründen umziehst, bekommst du innerhalb Deutschl. 1 Tag frei. Wenn du quasi zum reinen Privatvergnügen umziehst, gibts nix.