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Forum: "Freiwillige Wiederholung einer Klasse"

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Freiwillige Wiederholung einer Klasseneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eivini Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.01.2010 12:02:13

Hallo,

ich bin Schulsozialarbeiterin an einer Regelschule in Thüringen. Ich betreue eine Schülerin im Hauptschulkurs, die auf Grund von Fehlzeiten wegen Krankheit die 9te Klasse freiwillig wiederholen möchte. Die Schulleitung lässt dies allerdings nur zu, wenn die Schülerin am Ende der neunten Klasse auf Grund schlechter Noten sitzen bleibt. Eine Versetzung in Klasse 8 zum Halbjahr würde die Schulleitung auch nicht zustimmen, da die Schülerin in der jetzigen 8ten Klasse zu den schlechteren Schülerinnen gehören würde und ihr das nach Meinung der Schulleitung nicht zu Gute kommen würde. Außerdem gibt es in der Klasse 8 noch keine Trennung in Haupt- und Realkurs. Kennt ihr irgendwelche Gesetze oder Regelungen mit denen man eine Rückversetzung erst zum Ende des Schuljahres durchkriegen könnte?


Ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: briefoeffner Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.01.2010 12:04:51

versteh deine Frage nicht.


die Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eivini Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.01.2010 12:30:49

mmh war vielleicht nicht ganz verständlich. ich würde der Schülerin gern helfen, dass sie die neunte Klasse wiederholen darf, aber eben erst zum Schuljahresende. und auch ohne das gesamte zweite Halbjahr schlechte Noten schreiben zu müssen. Habe das Schulgesetz gewälzt, aber nur was zu Versetzung in eine höhere Klasse bei längerer Krankheit gefunden. Ich suche jetzt nach Gesetzesstücken oder ähnlichen, da ich denke, dass nur gut zureden bei der Schulleitung nichts bringt.


Regelung in der Schulordnungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 05.01.2010 13:56:20

"(3) Der Schulleiter kann auf Antrag der Eltern im Einvernehmen mit der Klassenkonferenz gestatten, dass ein Schüler bei Vorliegen besonderer Gründe abweichend von Absatz 2 ein zweites Mal die von ihm zuletzt besuchte Klassenstufe wiederholt; § 52 gilt entsprechend.

(4) Schüler können auf Antrag der Eltern, der spätestens eine Woche nach Ausgabe des Zeugnisses zum Schulhalbjahr zu stellen ist, einmal in die nächstniedrigere Klassenstufe zurücktreten, sofern diese noch nicht wiederholt wurde und sofern sie im laufenden Schuljahr keine Klassenstufe wiederholen. Am Ende der freiwillig wiederholten Klassenstufe ergeht keine Versetzungsentscheidung. Der Rücktritt ist nur zweimal während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule möglich, davon einmal in der Oberstufe des Gymnasiums. Über Ausnahmen entscheidet das für das Schulwesen zuständige Ministerium."


Nachzulesen hier:http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/schulwesen/schulordnungen/schulordnung/ im §55 Wiederholen

Also zwingen kann man den Schulleiter nicht, aber er sollte im Einvernehmen mit den Fachlehrern der Schülerin entscheiden
oder
die Eltern stellen nach dem Halbjahreszeugnis den Antrag (entsprechend Absatz 4, falls die Schülerin nicht schon zweimal freiwillig zurückgetreten ist)


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von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.01.2010 00:44:24

kann man ja auch beim Schulamt Näheres erfahren?

Wenn der SL uneinsichtig ist und die Eltern eine Wiederholung nicht durchsetzen, hilft auch die "Holzhammermethode", ohne das ganze Schuljahr schlechte Noten schreiben zu müssen: In der letzten Klassenarbeit in jedem Fach ein leeres Blatt abgeben!

Allerdings stellt sich mir die Frage, warum die Schülerin unbedingt die Klasse wiederholen möchte, wenn sie offenbar doch gar nicht so schlechte Noten hat. Oder geht es ihr darum, auf ihrem Bewerbungszeugnis so viele Fehltage zu haben? Bei entschuldigten kann man das vielleich im Bewerbungsgespräch erklären, bei unentschuldigten hat sie ein Problem.


@binimajaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.01.2010 00:54:03 geändert: 06.01.2010 00:58:16

Die Schulleitung kann im Einvernehmen mit der Klassenkonferenz.....

Gesetzt den Fall, die Eltern stellen den Antrag und die Klassenkonferenz stimmt dafür - dann ist der Antrag doch genehmigt. Ein SL kann doch nicht selbstherrlich alleine dagegen entscheiden. Dann braucht man doch kein Klassenkonferenzvotum mehr - oder ????

Ich habe jetzt so einen Fall in einer 9. Klasse RS. Der Junge wird zum Halbjahr zurück in die 8. Klasse gehen, er ist einfach noch zu kindlich und hätte eigentlich viel früher zurückgehen sollen. Er ist überfordert, wäre meines Erachtens nach eher ein HS-Schüler.

Unterschied zum oben genannten Fall ist nur: wir haben die Unterscheidung mit den verschiedenen Kursen nicht, das scheint hier ein Problem zu sein. Aber ein gutes Argument ist sind doch die vielen krankheitsbedingten Fehlzeiten.

Noch etwas: Wenn das Kind am Ende der 9. Klasse nicht versetzt wird, muss es zurück.
Wenn das Kind jetzt zurückgeht in die 8. Klasse, muss es danach - egal wie gut oder schlecht die Noten sind - in die 9. Klasse gehen, denn es wurde ja schon einmal versetzt. Es gibt dann keine neue Versetzung.


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: binimaja Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.01.2010 07:15:20

An meiner Schule (Gym.) gibt es da eigentlich keine Probleme mit dem Rücktritt, vor allem wenn es sich um lange Fehlzeiten durch Krankheit handelt.

Ich weiß nicht, wie Juristen den Gesetzestext auslegen - ein "kann" heißt doch auch, er muss nicht, oder ???

Sicher ist eine Lösung nur im Einvernehmen mit allen gut, aber wir kennen den Fall hier ja auch nur aus einer Sicht.


Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.01.2010 09:35:49

Um die Gründe der Schulleitung zu verstehen, sollte man sich auch mal eingehend mit den Schülerzahlen in den Jahrgängen beschäftigen:

Sind in der jetzigen 9. Klasse die Schülerzahlen nahe an der Teilungsgrenze?
Haben die jetzigen 8. Klassen sehr viele Schüler?

Zu beachten ist allerdings folgendes:

Wenn die Schülerin jetzt zurück geht in Klasse 8 und dann in Klasse 9 das Klassenziel wieder nicht erreicht, dann geht sie ohne Abschluss! Das sollte man, egel wie die Entscheidung ausfällt, immer im auge behalten.


In RLPneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.01.2010 15:23:38

kann man nach einem freiwilligen Zurücktreten in die nächstniedrige Klassenstufe nicht sitzen bleiben, da man ja bereits in die entsprechende höhere Stufe versetzt war!
Ich kann mir nicht denken, dass dies in anderen Bundesländern anders ist!
Man muss das freiwillige Zurücktreten zwar auch begründen, aber meines Wissens nach kann es nicht verweigert werden.


@ silberfleckneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.01.2010 15:35:34

rhauda sprach ja auch nicht vom Sitzenbleiben in der 8. Klasse, denn vor dort kommt sie ja problemlos weiter in die 9. weil sie ja schon versetzt wurde. Aber ein freiwilliges Zurückgehen zählt wie Wiederholen. Da ist einfach die Gefahr, dass sie die 9. am Ende vielleicht nicht schafft. Und dann muss sie gehen und hat keinen Abschluss.

Das war es, was rhauda meinte.

LG
klexel


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