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Forum: "Werden die Noten beim Schulwechsel vom Gymnasium auf die Realschule übernommen"

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Werden die Noten beim Schulwechsel vom Gymnasium auf die Realschule übernommenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: mutti2 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2010 12:11:10

Hallo,
Mein Sohn wechselt vom Gymnasium auf die Realschule zum zweiten Halbjahr (7. Klasse-NRW), weil seine Noten schlecht sind.
Meine Frage:
Werden seine Noten vom Gymnasium übernommen? Oder in seinem Endzeugnis werden nur die Noten des zweiten Halbjahres (die von der Realschule) erscheinen?


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2010 13:04:52 geändert: 29.01.2010 14:27:31

sind die Endjahresnoten ja Ganzjahresnoten. So müsste also das 1. Zeugnis mit einbezogen werden und das Mittel errechnet werden. Wenn die Leistungen deines Sohnes an der RS dann aber sehr viel besser sind, dann kann es durchaus zu Notensprüngen, also einer Verbesserung um 2 Noten in einem Fach, kommen. Diese werden dann meist mit Schulwechsel oder ähnlichem schriftlich für das Konferenzprotokoll begründet. (Niedersachsen)
LG
klexel


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von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2010 13:27:49

Ich könnte mir vorstellen, dass die Noten des Gymnasiums bei der Bildung der Jahresendnote angehoben werden. Das passiert doch auch in den Gesamtschulen mit den Noten der Haupt- und Realschulen sowie des Gymnasiums. Auch beim mittleren Bildungsabschluss ist das so. Das ist auch nur fair: für die Leistung auf dem Gymnasium bekäme dieser Schüler auf der Realschule bessere Noten. Erkundige dich dich bei der Klassenleitung.


@mutti2neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2010 14:18:39

Zitat:
Mein Sohn wechselt vom Gymnasium auf die Realschule zum zweiten Halbjahr (7. Klasse-NRW), weil seine Noten schlecht sind.
Meine Frage:
Werden seine Noten vom Gymnasium übernommen? Oder in seinem Endzeugnis werden nur die Noten des zweiten Halbjahres (die von der Realschule) erscheinen?


Einfach ins Schulgesetz schauen. Bei Wechsel vom Gymnasium auf die Realschule gibt es ein Übergangszeugnis. Das zu erstellende Übergangszeugnis spiegelt den aktuellen Notenstand wieder. Zur Zeit sind das die Noten des Halbjahreszeugnis.

Am Montag beginnt in NRW das zweite Schulhalbjahr, die darin erbrachten Leistungen werden am Ende im Zeugnis dokumentiert werden. Es werden lediglich die im zweiten Halbjahr erbrachten Leistungen dokumentiert. Leistung aus dem ersten Halbjahr werden nur übernommen, wenn das Fach epochal unterrichtet wird.

Die Noten deines Sohnes ergeben sich folglich aus den an der Realschule im zweiten Schulhalbjahr erbrachten Leistungen. So ist das nun einmal in NRW, das keine Ganzjahres_zeugnisse kennt. Die Zeugnisnoten spiegeln immer das aktuelle Halbjaht wider.


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von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 29.01.2010 18:27:39 geändert: 29.01.2010 22:35:37

Ich unterrichte auch an einer RS in NRW und kann missmarpel weitgehend zustimmen. Normalerweise werden die Zensuren des Gymnasiums nach dem Wechsel zum Halbjahr nicht mehr berücksichtigt.

ABER: Allgemein hat missmarpel Unrecht, dass es in NRW keine Ganzjahresnoten gibt. Abgesehen mal von Klasse 10, wo sie als Vornote vorgesehen sind, werden die Noten des 1. Halbjahres durchaus berücksichtigt. Nachzulesen im Schulportal:
Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer entscheidet über die Note in ihrem oder seinem Fach und begründet diese in der Versetzungskonferenz auf der Grundlage der Leistungen der Schülerin oder des Schülers im zweiten Schulhalbjahr. Dabei ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers während des ganzen Schuljahres und die Zeugnisnote im ersten Schulhalbjahr zu berücksichtigen, sofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt.

Insofern muss bei der Bildung der Endnote das gesamte Schuljahr Berücksichtigung finden. Entscheidend ist jedoch der Begriff "Gesamtentwicklung", der eine bloße Zusammensetzung der Note durch Bildung des arithmetischen Mittels aus zwei Halbjahrsnoten ausschließt und der Lehrkraft pädagogisch zu nutzende Entscheidungsspielräume eröffnet.

http://www.4teachers.de/url/1490


@bgerneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 30.01.2010 08:55:39

Für mich wäre die Gesamtnote eine Folge des arhitmetischen Mittels.

Gemeint ist aber, dass die Note aus dem ersten Halbjahr berücksichtigt werden muss, in dem Sinne, ob eine Steigerungen oder eine Verschlechterung der gezeigten Leistungen vorliegt. Des Weiteren genügt eine Minderleistung auf dem Halbjahreszeugnis, um den Eltern aufzuzeigen, dass die Versetzung bei gleichbleibender Leistung gefährdet ist.


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