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Forum: "Mobbing kurz vor dem Abschluss"

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Mobbing kurz vor dem Abschlussneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.03.2010 23:45:56

In meiner Klasse 10/RS dreht sich die Gewaltspirale kurz
vor dem Abschluss gewaltig. Meine (wenigen!)Mädchen sind
in zwei Gruppen aufgespaltet, die der Mobber und die
ihrer Opfer. In der Mobber-Gruppe ist ein Mädchen
tonangebend, die hochgradig aggressiv und polizeibekannt
ist (Platzverweis, Körperverletzung, Randalieren). Seit
Jahren schon ärgert sie vor allem zwei der anderen
Mädchen - das reicht vom Papierkügelchenwerfen über
Beschimpfen und Beleidigen bis zum Androhen von Prügeln
und Anspucken. Konflikte habe ich bisher meist mit
Gesprächen versucht zu beheben. In meinem Unterricht
nimmt sie sich bis auf gelegentliche Zickereien
zusammen, das meiste spielt sich in den Pausen ab, ich
kann also nur auf Beschwerden der Mitschülerinnen
reagieren.
Heute ist sie so ausgerastet, dass sie ein Mädchen
mehrmals geschlagen hat und von anderen davon abgehalten
wurde, ihr mit dem Knie in den Bauch zu treten. Das war
so schlimm, dass die Mädchen heulend und verängstigt zu
mir kamen. Leider hatte ich danach weder die
Möglichkeit, die Täterin zur Rede zur stellen noch sie
zum SL zu schicken oder von den Eltern abholen zu
lassen.

Morgen werde ich die Täterin aber zum SL schicken. Die
Ju-cops habe ich angerufen und mich auch mit den Müttern
der Opfer in Verbindung gesetzt. Sie sollen laut Polizei
am besten Anzeige erstatten.

Aber was für eine schulische Maßnahme lohnt sich jetzt
noch zu machen? Übermorgen gibt es Ferien und in drei
Monaten ist die Entlassung. Ich tendiere zu einer
Klassenkonferenz mit Ordnungsmaßnahme, z. B. einem
vierzehntägigen Ausschluss vom Unterricht sowie
Nichtteilnahme am letzten Klassenausflug und der
Abschlussfeier - aber ist das noch angebracht? Ist es
schon zu spät?


Wenn die Pausen das Problem sind ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: sam58 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2010 00:30:04

... besteht dann nicht die Möglichkeit, sie während der Pausen (zu den bereits aufgeführten Maßnahmen) zu beaufsichtigen ?

fragt sich Sam ...


Nicht zu spätneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2010 09:02:59 geändert: 25.03.2010 17:14:20

Das ist nicht zu spät.

1. muss das Mädchen die Konsequenzen ihrer Taten spüren und lernen, dass sich Schule so etwas nicht gefallen lässt.

2. Müssen die anderen Schüler das Signal bekommen, dass die Schule reagiert. Sie werden sich sonst völlig ausgeliefert fühlen, sich nicht mehr vertrauensvoll an die Lehrer wenden und die Sache "selbst regeln" - meist mit schlechten Folgen.

Schüler dürfen nicht das Gefühl haben , dass die Lehrer ja doch nichts unternehmen.


Stimme Rhauda voll zuneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: regiolacanus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2010 17:09:19

und dann ist auf jedenfall ein Ausschluss vom Ausflug und der Abschlußfeier angebracht. Wer weiß, was dieser harte Brocken dort noch veranstalten kann.


Das ist eindeutigneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2010 17:59:00 geändert: 25.03.2010 17:59:56

Körperverletzung und sollte vom Opfer auf jeden Fall angezeigt werden!
Es wäre sicher auch gut gewesen, wenn die Täterin sofort nach Hause geschickt worden wäre.
Bei der zu treffenden Ordnungsmaßnahme, sollte auch daran gedacht werden, ob es dem Opfer zumutbar ist, der Täterin bis zum Abschluss ständig zu begegnen.


Anzeigeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2010 18:46:47

Wenn der vorfall sich auf dem Schulgelände ereignet hat, kann (und sollte) auch die Schule Anzeige erstatten.

Habe gerade den Eingangsbeitzrag nocvh einmal genau gelesen.
Ich bin der Meinung, die Schulleitung hätte einen sofortigen Ausschluss vom Unterricht verhängen sollen und eine Ordnungsmaßnahmenkonferenz mit verkürzter Ladungsfrist.


Das Problem war,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bger Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 25.03.2010 22:50:18

dass die Schulleitung, nachdem ich davon erfahren
hatte, nicht erreichbar war.

Mittlerweile hat sich die betroffene Mädchengruppe
und deren Eltern dazu durchgerungen, die Täterin
anzuzeigen. Ich selbst habe die Schülerin noch nicht
zur Rede gestellt, will das vor den Ferien auch
nicht mehr, damit die Mitschüler etwas zur Ruhe
kommen. Die Schülerin war allerdings heute zum
Gespräch beim SL und hat Besserung gelobt...
Außerdem habe ich einen Tadel sowie die Ladung zur
Klassenkonferenz heute ausgedruckt.



Vertreter?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.03.2010 08:02:30

Der/die dienstälteste, jeweils ranghöchste KollegIn vertritt die SL. Das Schöne ist doch, dass Schule eine Behörde ist, also gelten die Spielregeln für Behörden.

Das heißt, wenn die SL - also der Schulleiter und sein Stellvertreter - nicht zu erreichen sind, da sie außer Haus sind, ist automatisch der dienstälteste Kollege der Abwesenheitsvertreter für die SL und kann an Stelle der SL Anordnungen treffen, wenn die Situation keinen Aufschub erduldet.


Die Vertetung der SLneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.03.2010 12:38:53

ist auch bei uns ganz klar geregelt, außerdem kann auch ich als KL bei Gefahr in Verzug handeln.
Den Vorfall in die Zeit nach den Ferien zu "vertagen" und es (zunächst?) bei einem Tadel zu belassen, finde ich aufgrund der geschilderten Tat und der Vorgeschichte nicht angemessen.


Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.03.2010 15:15:11

Ganz derselben Meinung; am Tattag des geschilderten Geschehens sofortiger Ausschluss vom Unterricht. Wiederaufnahme des Unterrichtes, wenn die Schülerin mit einem Elternteil an der Schule auftaucht und ein gespräch geführt worden ist. Bei dem Gespräch die Einladung zur Teilkonferenz mit verkürzter Ladungsfrist übergeben. Antrag auf der Teilkonferenz kann eigentlich nur "Andohung der Entlassung" sein. Gleichzeitig sollte die dauerhafte Versetzung in eine parallele Klasse erfolgen und als pädagogische Maßnahme ein Antiaggressionstraining bei einer anerkannten Stelle.


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