Hallo Hesta,
ich versuche nun schon seit 2 Wochen das lbv telefonisch zu erreichen - dank "Einheitlichem Ansprechpartner" (?) keine Chance ...
Finde im www nur einen Hinweis, dass es bereits nach 3 Monaten verjährt ist - im Tarifvertrag habe ich allerdings nichts gefunden. Ich würde aber eigentlich von 3 Jahren ausgehen = gesetzliche Verjährung, denn Du hast ja keine Sozialleistungen erhalten, oder ? Da gilt wohl vier Jahre. Ggf. ist es aber auch entscheidend, ob Du Beamte(r) oder Angestellte(r) bist ?
Am besten bei der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt nachfragen.
Wo lag denn die Ursache der Falschberechnung - zufällig beim Ortszuschlag ?
Gruß
von Sam