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Forum: "Ausgleichstag für Sonntagsarbeit in der Schule???"
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| Ausgleichstag für Sonntagsarbeit in der Schule??? | | von: clausine
erstellt: 29.05.2010 19:01:59 |
An meiner Schule gab es vor kurzem eine Zirkus-Projektwoche. Am
Sonntag vorher haben wir LehrerInnen uns in der Schule getroffen und
eine Zirkusvorstellung einstudiert, unter Anleitung von Artisten.
Nun meinen meine KollegInnen, sie müssten einen Ausgleichstag für
diesen Sonntag bekommen.
Ich bin der Meinung, dass es einen Ausgleichstag nur geben kann, wenn
Schüler an einem Wochenende mitwirken, z.B. im Rahmen eines
Schulfestes oder eines Tags der Offenen Tür, so dass praktisch ein
Unterrichtstag ausgeglichen werden kann. In unserem Fall würden wir
aber doch den Schülern einen Tag Unterricht "klauen".
Wie seht Ihr das oder wie wird so etwas an Euren Schulen gehandhabt?
Rechtliches dazu habe ich nicht gefunden. Ich denke, so ein
Arbeitssonntag ist für uns Lehrer "normale" Unterrichtsvorbereitung, ich
sitze eh an einem Tag des Wochenendes am Schreibtisch.
Clausine
PS: Bedenken kamen mir u.a. auch deshalb, weil an der Schule meines
Sohnes (Gesamtschule) zum Tag der Offenen Tür NICHT alle Schüler
erscheinen müssen, aber trotzdem alle einen Ausgleichstag
bekommen.... |
| ... | | von: teacher-redo
erstellt: 30.05.2010 13:32:36 |
Ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen und würde auch nie auf die Idee kommen, dass ich die Zeit, die ich mit meiner Kollegin gebraucht habe, um die Kostüme und Kulissen für unser Musical zu gestalten, irgendwann "abfeiern" dürfte. Aber auch in meinem Kollegium gab es schon welche, die einiges an Zeit zur Schulhausgestaltung (Aufhängen von Schülerarbeiten und Dekoartikeln OHNE Schüler)über ihr "normales Maß" hinaus erbracht haben und dann nachfragten, ob sie diese Zeit "ersetzt" bekommen. ICH hab mich da auch fremdgeschämt, aber - ob ihr es glaubt oder nicht - sie haben eine Stunde bekommen!!!
Etwas anders sehe ich das mit zusätzlicher Arbeit MIT Schülern. Gehe ich mit einem kleinen Teil zu einem regionalen Wettkampf - keine Absetzmöglichkeit. Mache ich aber mit meiner ganzen Klasse eine Lesenacht, was ja bekanntlich nicht nur die Zeit der Lesenacht selbst umfasst, so findet die in der Nacht von Donnerstag auf Freitag statt und der Freitag ist dann unterrichtsfrei, es wurde "vorgearbeitet". Ich selbst bin dann aber trotzdem meist noch bis gegen 10 in der Schule, weil der Rest des Chaos (z.B. Geschirr-Reste von gemeinsamen Kochen) beseitigt werden will. |
| Mehrarbeit | | von: missmarpel93
erstellt: 30.05.2010 13:59:40 |
Im Grunde geht es doch um etwas ganz anderes.
Unsere Dienstherren sehen nur die Arbeit mit den Kindern im Unterricht als Grundlage der Arbeitszeitberechnung. Wer moderner ist, gesteht noch anteilig Zeit für die Vorbereitung und die Nachbereitung dieses Unterrichtes vor.
Darüber hinaus gibt es noch einige Bereiche, die auf das Wochendeputat angerechnet werden können. Hier erfolgt eine Ermäßigung der Unterrichts-verpflichtung durch Entlastungsstunden.
Daneben gibt es aber eine steigende Belastung durch zusätzliche Aufgaben, die natürlich alle zu unserem Berufsfeld gehören, die aber zeitlich nicht erfasst werden.
Der Blödsinn, der verzapft wird ist, alle Tätigkeiten, die zum Lehrerberuf dazu gehören aber nicht regelmäßig anfallen, als geringfügige zusätzliche Arbeitsbelastung zu deklarieren. Dies wird dann mit dem gegenüber anderen Berufstätigen höheren Anzahl an unterrichtsfreien Tagen begründet. Da aber innerhalb einer Arbeitswoche die Tage auch nicht länger werden, muss die zeit für die sonstigen dienstlichen Verpflichtungen eben von der Vorbereitungszeit für den unterricht abgeknappst werden. Dies widerstrebt aber vielen, da ihr Berufsethos dies nicht zulässt. So kommen sie zwangsläufig in ein Dilemma, das sie für sich durch die Forderung nach Freizeitausgleich versuchen aufzulösen.
Ich kann die Forderung nachvolziehen. Selbst handele ich aber anders; ich lasse die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit den Wert 50 Zeitstunden nicht überschreiten.
Wir haben höchstens 6 Wochen mehr unterrichtsfreie Zeit als andere Berufstätige, da viele Feiertage in den Ferien liegen. Die 240 Stunden muss ich auf ca. 40 Arbeitswochen umlegen. Macht also 6 Zeitstunden pro Woche, die ich meiner 40-Stundenwoche hinzuzählen muss. Also grob gerundet nicht mehr als 50 Wochenstunden. |
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