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Forum: "Zum 2. Mal durchs Examen gefallen - was jetzt?"
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| rechtlicher Beistand | | von: izzy8
erstellt: 21.06.2010 23:03:54 |
Nach Eingang des Bescheids über die nicht
bestandene Prüfung, kann meine RA (war heute da)
Akteneinsicht bekommen. Da ist dann das Protokoll
der beiden Stunden ersichtlich. Da wird dann
stehen, was ich "falsch" gemacht habe und dann
wird entschieden, wie es rechtlich weitergeht,
also ob es Sinn macht dagegen anzugehen oder ob
ich keine Chance habe. Auf jeden Fall habe ich
heute mit meiner RA schon mal Gegenäußerungen zu
den Gutachten der FL und des HS gemacht. Also bis
jetzt sieht mein Rechtsbeistand schon Chancen.
Die Idee mit den Schülern ist gut, hat aber leider
keine Wirkung. Die SuS waren total auf meiner
Seite und haben mir nach der Stunde auch gesagt,
dass sie sie gut fanden, waren echt lieb. Aber das
interessiert keinen Prüfer.
Mein Ausbildungslehrer ist mindestens genauso
geschockt wie ich, wir haben beide Stunden so
lange und gut vorbereitet, dass es schon
unglaublich ist, dass sie 5 sein sollen. Bin mal
sehr gespannt auf die Protokolle.
Aber es ist halt immer noch so, dass ich im Moment
falle und falle und falle und vor dem Nichts
stehe. Kämpfen fällt in der Situation extrem
schwer, aber wenn man erwachsen ist, muss man da
durch. Hoffe ich schaffe das.
Danke auch dir fürs Schreiben. |
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