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Forum: "Brauche Erklärung: Konrektor kommissarisch"
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| Stimmt nicht ganz so: | | von: rfalio
erstellt: 03.07.2010 00:47:42 geändert: 03.07.2010 00:52:35 |
Du hast die Aufgaben und die Ermäßigung, eventuell auch das Büro. Aber so lange du den Titel noch nicht führst, bist du noch nicht Vorgesetzter. Du bist zwar weisungsbefugt auf Grund der dir (von der Schulleitung) übertragenen Dienstgeschäfte, aber eben nur auf diese beschränkt (z.B. Vertretungsplan, Stundenplan o.ä.); die Verantwortung bleibt bei der übertragenden Stelle. Du kannst z.B. kein Zeugnis unterzeichnen, darfst nicht neben dem Dienstsiegel unterschreiben usw. und wenn der Schulleiter erkrankt ist, übernimmt der Dienstälteste, nicht der kommissarische.
Erst mit der Ernennung bist du Vorgesetzter.
Bei einem Schulleiter ist die Sachlage im Wesentlichen dieselbe: Er führt dann die Schule im Auftrag, da er aber vorher schon im Allgemeinen Konrektor war (wenn auch vielleicht an einer anderen Schule), hat er diese Befugnisse weiterhin. Bei schwierigeren Entscheidungen (die ein endgültiger Schulleiter selbst entscheiden kann), muss er aber auch seine vorgesetzte Dienststelle entscheiden lassen. So wird z.B. bei uns bei der Abschlussprüfung einem kommissarischenSchulleiter immer ein externer Prüfungsvorsitzender zugeteilt.
rfalio
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