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Forum: "Auslandsschuldienst - wann möglich und unter welchen Bedingungen?"

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Auslandsschuldienst - wann möglich und unter welchen Bedingungen?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 16.07.2010 22:06:39

Kann man eigentlich gleich nach der Verbeamtung ein halbes Jahr später in den Auslandsschuldienst gehen?

Wie lange muss man am aktuellen Dienstort verweilen, ehe man gehen kann?

Hat man nach der Rückkehr einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung am selben Dienstort oder lagert man besser die Möbel im Container zwischen?

Nach den Auskünften im www unter auslandsschuldienst scheint alles ganz einfach zu sein...

Ich würde gerne für mindestens ein Jahr ins Ausland - mir schwebt Kanada auf Platz eins - dann Südafrika auf Platz zwei und dann Neuseeland auf Platz drei vor.
Schweiz, Österreich, Niederlande, Belgien sind viel zu nah


Ich habe soeben gefunden:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: leonie5 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 17.07.2010 21:38:00

Voraussetzung:
- Verbeamtung auf Lebenszeit - ok. die kommt bald
- drei Jahre Unterrichtserfahrung - die habe ich längst, aber gelten diese 3 Jahre nur für die Zeit ab nach dem Ref oder werden auch Zeiten davor mitgezählt?

Wer hat den Durchblick?


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