Es reicht aus, wenn Du angibst, Du hst 20 Rotstifte im Wert von x Euro verbraucht.
So lange Du unterhalb der werbungskostenpauschele bleibst ist es so oder so irrelevant. Kommst Du drüber und dein veranlagungsbeamter von FA glaubt dir nicht, dann muss er dich anschreiben und Nachweise einfordern. Als nachweis kann dann auch der vergleich zu einem Kolegen herangezogen werden, der akribisch Belege sammelt, oder eine Bescheinigung deiner SL, da bei den von dir unterrichteten Fächern, der Anzahl der Korrekturen etc. ein Verbrauch von 20 Rotstiften glaubhaft ist.
Versuchs gar nicht erst bei deiner SL, die wird dich voraussichtlich zur Schnecke machen