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Forum: "Schwimmerlaubnis für Schwimmunterricht?"

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Schwimmerlaubnis für Schwimmunterricht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: blue-kathy Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.08.2010 15:34:01

Eine Frage an alle Sportlehrer, die auch schwimmen gehen:

Was sagt der Erlass:
Müssen die Eltern eine Schwimmerlaubnis unterschreiben? Reicht es, wenn mir die Kinder (Kl.4-6) sagen, welches Abzeichen sie haben bzw. ob sie Schwimmer oder Nichtschwimmer sind, oder lasst ihr euch die Ausweise zeigen oder lasst ihr euch das schriftlich von den Eltern bestätigen?
Ich möchte mich korrekt verhalten, denn ich denke, dass wir beim Schwimmunterricht sowieso mit einem Fuß "im Gefängnis" stehen. Wie seht ihr das?
Ich stoße an meiner Schule auf Unverständnis, da ich mich gern rechtlich absichern möchte und werde als pingelig bezeichnet.


Bei unsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: hops Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.08.2010 15:56:45

gibt es Vordrucke am Schuljahresanfang, die das Einverständnis der Eltern und die Schwimmfähigkeiten abfragen. Das gilt für den Schul- und Nachmittahsbereich. Für den Schwimmunterricht ab Klasse 3 gibt es von amtswegen schon einen Vordruck für die Schülerakte.

LG Hops


Auf jeden Fallneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: christeli Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.08.2010 20:14:31

absichern. Wir lassen, z.B. auch vor Klassenfahrten, die Eltern unterschreiben, welches Schwimmzeugnis die Kinder haben. Ich lasse sie mir auch zeigen. Es gibt Fälle, dass die Bescheinigungen verloren gegangen sind. Da ist es ganz wichtig, dass die Eltern es bestätigen. Wenn etwas passiert, bist du der/die Dumme.


Zu Beginn des Schwimmunterrichts...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: volleythomas Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.08.2010 21:37:09

... lasse ich die Kinder IMMER vorschwimmen - oft genug haben wir schon Bescheinigungen gehabt, wo die Eltern unterschrieben haben dass die Kinder schwimmen können - sie es aber definitiv NICHT konnten! Das Problem ist - die Verantwortung liegt dabei immer bei der Aufsicht führenden Lehrkraft.

Außerdem muss jede Aufsichtsperson das DRSA in Bronze haben, die hauptverantwortliche Lehrkraft die Unterrichtsbefähigung Schwimmen(jedenfalls in BY).
Bei Fragen gerne eine PN an mich...

Th


@blue-kathyneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: indidi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.08.2010 22:42:26

Um welches Bundesland geht es?
Welche Jahrgangsstufe?

Die Regelungen sind ja in Deutschland recht unterschiedlich.



Ich habe es immer wie volleythomas gehalten:
1. Stunde mussten alle Schüler eine kurze Strecke schwimmen.

(Was nützt mir ein Seepferdchen--Abzeichen, das vor 3 Jahren gemacht wurde, wenn Kind seither nie mehr Schwimmen war.)


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