gibts nur, wenn durch eine Versetzung (ohne eigene Bewerbung) sich die bisherige Situation verschlechtert.
Also wie schon von meinen "Vorschreiberinnen und Vorschreibern" gesagt: es bleibt nur die doppelte Haushaltsführung bei der Steuer. Da gehören dazu: die Miete der Wohnung, die nicht Familienwohnsitz ist, Telefonate, Heimfahrten an den Familienwohnsitz (oder den 2. Wohnsitz), ev. auch doppelte Anschaffungen, die durch die 2 Haushalte notwendig werden.
rfalio